Gemeindevollzugsdienst
#1

Ein Kollege, der im Gemeindevollzugsdienst tätig ist, hat zwei Anzeigen wegen Beleidigung und Nötigung erhalten. Anscheinend gibt es bei Polizisten eine Klausel, nach der der Arbeitgeber bei solchen Anzeigen die Kosten übernimmt. Gibt es dazu eine Regelung für GVD's in BW?

Unserer Gemeinde ist es lieber wenn unsere GVD's geräuschlos arbeiten. Deshalb ist von den Vorgesetzten kein Rückhalt und keine Freiwilligkeit zu erwarten.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann weiterhelfen?
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#2

Grundsätzlich ist zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten zu unterscheiden.

Für Polizeibeamte wird ggf. unten diesen Voraussetzungen Rechtsschutz gewährt:
- dienstliches Interesse (aus fürsorgerischen und/oder fiskalischen Gründen) am Rechtsschutz
- die Verteidigungsmaßnahme geboten erscheinen (unter Beachtung Sach- und Rechtslage)
- Annahme, dass der Bediensteten keine oder nur eine geringe Schuld trifft

Für Tarifbeschäftigte geht die Fürsorgepflicht weniger weit. Es sind also ggf. strengere Maßstäbe anzulegen.
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#3

Die Angaben sind sehr vage, ich denke aber bei den Vorwürfen sollte der Kollege sich mal überlegen in wie weit er sich da selbst hingebracht hat. In meiner Kommune wird in solchen Fällen die Rechtsabteilung in Anspruch genommen und mit deren Erkenntnissen ein privater Anwalt beauftragt. Von der Stadt gibt es da keine weitere Hilfe. MfG Kollege GVD
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