12.01.2021, 10:00
Ein Kollege, der im Gemeindevollzugsdienst tätig ist, hat zwei Anzeigen wegen Beleidigung und Nötigung erhalten. Anscheinend gibt es bei Polizisten eine Klausel, nach der der Arbeitgeber bei solchen Anzeigen die Kosten übernimmt. Gibt es dazu eine Regelung für GVD's in BW?
Unserer Gemeinde ist es lieber wenn unsere GVD's geräuschlos arbeiten. Deshalb ist von den Vorgesetzten kein Rückhalt und keine Freiwilligkeit zu erwarten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann weiterhelfen?
Unserer Gemeinde ist es lieber wenn unsere GVD's geräuschlos arbeiten. Deshalb ist von den Vorgesetzten kein Rückhalt und keine Freiwilligkeit zu erwarten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann weiterhelfen?