Gemeindefusion, was passiert mit den Jagdbezirken?
#1

Hallo,
In einem Fusionsvertrag wird geschrieben, dass sich die Gemeinden A,B,C,D,E und F fusionieren zur neuen Großgemeinde GG. In dem Vertrag wird verankert, dass Feuerwehr, Kindergärten und Jagdbezirke so erhalten bleiben, wie vor der Fusion. M.E. Ist das bei Feuerwehr und Kindergärten auch so ok. Doch müssten nicht bei den Jadgbezirken die Jagdgenossen entscheiden, ob es bei den alten Jagdbezirken bleiben soll? Jagdgrenze gleich Gemeindegrenze? Also nach der Fusion ist der Jagdbezirk GG entstanden und die ehemaligen (A,B,C,D,E,F) sind untergegangen? Erst der Genossenschaftsbeschluss (GG) kann dazu führen, dass die ehemaligen Jagdbezirke wieder aufleben, oder (Par. 8 BJagdG).
Danach müssten die ehemaligen Genossenschaften (A,B,C,D,E,F) ihre Vorstände wählen und sich eine Satzung geben. Richtig so?
In der Vergangenheit hatte es schon mal eine Fusion der Gemeinden aa, bb u. cc zur Großgemeinde A gegeben. Diese ist nun wieder von der aktuellen Fusion betroffen (s.o.) Die Jagdgenossenschaftsversammlung hatte damals beschossen, dass es bei den bisherigen Bezirken bleibt, was auch so von der Behörde bestätigt wurde. Diese legte auch per Bescheid die Reviergrenzen fest. Frage: wurden diese Grenzen nunmehr durch die neue Fusion hinfällig und muss, wie oben geschrieben, ein neuer Beschluss herbeigeführt werden, obwohl die Behörde damals die Grenzen festgelegt hatte?
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#2


Die ehemaligen Jagdgenossenschaften sind durch die Fusion untergegangen. Daran ändert auch der Fusionsvertrag der Gemeinden nichts. Allein die Jagdgenossen entscheiden, wie es weitergehen soll. Zunächst beruft der Bürgermeister, er ist Jagdnotvorstand, eine Jagdgenossenschaftsversammlung aller Jagdgenossen der neuen Großgemeinde ein. Die Genossen entscheiden dann, wie es weitergehen soll. Entweder, wie es im Fusionsvertrag geschrieben steht, dass die Jagdbezirke, wie vorher, wieder aufleben sollen oder eine große Jagdgenossenschaft. Im ersten Fall finden dann anschließend die Versammlungen der ehem. Jagdgenossenschaften statt. Sie wählen Ihre Vorstände und geben sich eine entspr. Satzung.
Sollte der Bürgermeister keine große Versammlung durchführen wollen, kann er ggf. bei z.B. auftretenden Wildschaden von den einzelnen Jagdgenossen zum Schadenersatz belangt werden.
Auf jeden Fall ist der Bürgermeister erstmal gefragt.
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