05.05.2013, 09:31
Hallo,
In einem Fusionsvertrag wird geschrieben, dass sich die Gemeinden A,B,C,D,E und F fusionieren zur neuen Großgemeinde GG. In dem Vertrag wird verankert, dass Feuerwehr, Kindergärten und Jagdbezirke so erhalten bleiben, wie vor der Fusion. M.E. Ist das bei Feuerwehr und Kindergärten auch so ok. Doch müssten nicht bei den Jadgbezirken die Jagdgenossen entscheiden, ob es bei den alten Jagdbezirken bleiben soll? Jagdgrenze gleich Gemeindegrenze? Also nach der Fusion ist der Jagdbezirk GG entstanden und die ehemaligen (A,B,C,D,E,F) sind untergegangen? Erst der Genossenschaftsbeschluss (GG) kann dazu führen, dass die ehemaligen Jagdbezirke wieder aufleben, oder (Par. 8 BJagdG).
Danach müssten die ehemaligen Genossenschaften (A,B,C,D,E,F) ihre Vorstände wählen und sich eine Satzung geben. Richtig so?
In der Vergangenheit hatte es schon mal eine Fusion der Gemeinden aa, bb u. cc zur Großgemeinde A gegeben. Diese ist nun wieder von der aktuellen Fusion betroffen (s.o.) Die Jagdgenossenschaftsversammlung hatte damals beschossen, dass es bei den bisherigen Bezirken bleibt, was auch so von der Behörde bestätigt wurde. Diese legte auch per Bescheid die Reviergrenzen fest. Frage: wurden diese Grenzen nunmehr durch die neue Fusion hinfällig und muss, wie oben geschrieben, ein neuer Beschluss herbeigeführt werden, obwohl die Behörde damals die Grenzen festgelegt hatte?
In einem Fusionsvertrag wird geschrieben, dass sich die Gemeinden A,B,C,D,E und F fusionieren zur neuen Großgemeinde GG. In dem Vertrag wird verankert, dass Feuerwehr, Kindergärten und Jagdbezirke so erhalten bleiben, wie vor der Fusion. M.E. Ist das bei Feuerwehr und Kindergärten auch so ok. Doch müssten nicht bei den Jadgbezirken die Jagdgenossen entscheiden, ob es bei den alten Jagdbezirken bleiben soll? Jagdgrenze gleich Gemeindegrenze? Also nach der Fusion ist der Jagdbezirk GG entstanden und die ehemaligen (A,B,C,D,E,F) sind untergegangen? Erst der Genossenschaftsbeschluss (GG) kann dazu führen, dass die ehemaligen Jagdbezirke wieder aufleben, oder (Par. 8 BJagdG).
Danach müssten die ehemaligen Genossenschaften (A,B,C,D,E,F) ihre Vorstände wählen und sich eine Satzung geben. Richtig so?
In der Vergangenheit hatte es schon mal eine Fusion der Gemeinden aa, bb u. cc zur Großgemeinde A gegeben. Diese ist nun wieder von der aktuellen Fusion betroffen (s.o.) Die Jagdgenossenschaftsversammlung hatte damals beschossen, dass es bei den bisherigen Bezirken bleibt, was auch so von der Behörde bestätigt wurde. Diese legte auch per Bescheid die Reviergrenzen fest. Frage: wurden diese Grenzen nunmehr durch die neue Fusion hinfällig und muss, wie oben geschrieben, ein neuer Beschluss herbeigeführt werden, obwohl die Behörde damals die Grenzen festgelegt hatte?