Gemeindearbeiter / Bereitschaft Ehrenamt in der Feuerwehr
#1

Hallo ,

ich komme aus MV aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg.

Wir haben vor kurzem eine Stellenanzeige ausgeschrieben als Gemeindearbeiter. Nun meine Frage, das Amt und unser Bürgermeister haben gesagt, dass man in der Stellenausschreibung nicht schreiben darf: "Bereitschaft in der örtlichen Feuerwehr wird erwartet" oder "wäre wünschenswert".

Ist für mich nicht nachvollziehbar, denn wir alle wissen wie es mit der Tageseinsatzbereitschaft mitlerweile aussieht. Und Gemeindearbeiter werden von öfffentlichen Geldern bezahlt, also warum nicht für den Brandschutz innerhalb der Gemeinde sorgen?! " Was ja sowieso schon Gemeindeaufgabe ist"

Habt Ihr Tipps oder Antworten für mich?! ggfls. Quellenangaben?

Vielen Dank!!

Grüße aus Brüsewitz

(Philip Gr. /Gemeindevertreter)
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#2

Die Tätigkeit in der Feuerwehr ist ehrenamtlich. Eine solche kann man nicht zur (halboffiziellen) Voraussetzung für die Einstellung als normaler Beschäftigter machen. Das wäre fast schon eine Art "Erpressung"...

Als Alternative kann man natürlich die Tätigkeit in der Feuerwehr zum Bestandteil der Stelle machen. Dann ist aber jegliche Feuerwehrtätigkeit und -bereitschaft (auch am Abend oder Wochenende) Arbeitszeit und als solche zu vergüten; zudem ist das bei der Stellenbewertung zu berücksichtigen.

"Kostenlose Berufsfeuerwehr" gibt es nicht!
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#3

Das ist völlig korrekt, das es ehrenamtlich ist. Aber wenn wir als Gemeinde für den Brandschutz zuständig sind, und der Bewerber sich auf diese Stelle bewirbt, können wir als Gemeinde doch in der Ausschreibung schon schreiben "wünschenswert ist der Eintritt in die örtliche Feuerwehr" oder sehe ich das falsch?!

Denn so hätte man wieder einen für die Einsatzbereitschaft.
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#4

Der Großteil der Tätigkeit in der Feuerwehr erfolgt außerhalb der Arbeitszeit. Man muss Lehrgänge besuchen, proben, Gerätschaften warten etc. Auch Einsätze dürften zumeist außerhalb der Arbeitszeit erfolgen.

Man kann von einem Beschäftigten nicht (auch nicht "indirekt") verlangen, als Einstellungsvoraussetzung eine bestimmte Anzahl von Stunden im Monat von seiner Freizeit einzubringen (auch nicht für einen "guten Zweck"). Das geht schlicht und einfach nicht!

Denkbar wäre natürlich eine Klausel, dass der Beschäftigte die Arbeit der Feuerwehr bei Einsätzen während der regulären Arbeitszeit unterstützt, was man natürlich noch präziser ausformulieren müsste. Das funktioniert aber auch nur, wenn der Beschäftigte bereits über entsprechende Kenntnisse verfügt und z. B. andereorts bereits in der Feuerwehr ist.

Davon abgesehen: Heute muss man doch froh sein, wenn sich überhaupt jemand bewirbt. Bewerber durch solche Formulierungen abzuschrecken dürfte kontraproduktiv sein. Und wenn der Bewerber 20 km entfernt wohnt, hat sich die Sache mit der Feuerwehr von vornherein erledigt...
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#5

Also ich kann hier offen und ehrlich sagen, in unserer Umgebung bewerben sich im Schnitt 20 Personen auf diese Stelle. Egal in welchem Ort.

Diese Jobs sind bei uns sehr gefragt, was mich natürlich erfreut. Aber ich finde da müsste das Land oder der Bund auch mal ran und eine gesetzliche Grundlage schaffen.

Naja, aber um das abzurunden haben Sie auch keine gesetzliche Quelle?!

Vielen Dank trotzdem für den Austausch!
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#6

Von "Erpressung" zu sprechen wird dem ganzen nicht gerecht.
Die Argumente für eine solche Voraussetzung wurden doch schon genannt. Wenn es Aufgabe der Gemeinde ist für den Brandschutz zu sorgen, dann kann sie auch entsprechende Bedingungen stellen. Ja, das ist eine Ungleichhandlung der Bewerber_innen. Diese ist aber unter Berücksichtigung des zu schützenden Rechtsgutes (Öffentliche Sicherheit - Brandschutz) gerechtfertigt.
Und ich kenne diese Praxis auch aus anderen Gemeinden, die die Tätigkeit in der (örtlichen) Feuerwehr als Voraussetzung genannt haben. Bislang ohne Einwände durchgeführt.
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#7

Wenn ein ansonsten für die Stelle qualifizierter Bewerber nach Ablehnung vor Gericht zieht, ist ihm Schadenersatz praktisch sicher. Ich würde das Risiko ganz sicher nicht eingehen wollen.

Umgekehrt: Wenn ein eingestellter Bewerber entgegen seiner Aussage in der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch dann doch nicht in die Feuerwehr eintritt? Ist das dann ein Kündigungsgrund? Soll die Pflicht zum Eintritt in die Feuerwehr im Arbeitsvertrag stehen?
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#8

Welcher Schadensersatz?
Wenn der Bewerber den Voraussetzungen nicht entspricht und abgelehnt wird, ist die Auswahl doch rechtmäßig erfolgt.
Ich sehe das Problem nicht. Wie oben geschrieben wird doch ein legitimer Zweck (Brandschutz) mit dieser Voraussetzung verfolgt.
Und auch kann eine solche Pflicht in dem AV stehen.
Kündigungsgrund? Verletzung einer Verhaltenspflicht. Wohl ja.
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