Geheimhaltung unter allen Umständen?
#1

Servus

In unserer Dienststelle hat ein Kollege Äußerungen von sich gegeben, die
man nicht von sich geben sollte. Dies war eigentlich schon vergessen, als
dies ein Kollege aus unserem Amt direkt an den GPR meldete. Wir als ÖPR
wurden daüber in Kenntnis gesetzt. Letztendlich entsteht daraus ein
Disziplinarverfahren...

Nun hat die Amtsleitung von mir als PR Mitglied gefordert, dass ich den/die
Namen des/der Meldenden preis gebe. Dies habe ich jedoch nicht getan.
Hierauf drohte man mir ein Disziplinarverfahren an.

In Hessen ist mein verhalten durch §68 HPVG gedeckt, da man sich im Vertrauen
an den PR gewendet hat, um einen Verstoß zu melden.

Frage: Wie verhält es sich in dem Falle, dass die Disziplinarkommision
ebenfalls den Namen des/der Meldenden erfragt? Kann ich mich ebenfalls auf
meine Schweigepflicht berufen, oder ist hier die Aussagepflicht höherwertig?

Grüße
Marcus

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