Gehaltsabrechnung - Erhalt, Zustellung, Pflicht ...
#1

Hallo,

unter Berücksichtigung 108 GewO folgende Idee, um Geld einzusparen:

Gehaltsabrechnungen werden nur noch dann schriftlich verschickt, wenn es Änderungen gab.

Alternativ gibt es nur noch eine digitalisierte Zustellung bzw. man muss sich sicher in ein entsprechendes Programm einloggen, in dem man monatlich seine Gehaltsabrechnungen als pdf einsehen und bei Bedarf ausdrucken kann.

Was meint ihr?

Wie wird das bei euch gehandhabt?

Gruß
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#2

Wird bei uns seit Anfang diesen Jahres genau so gehandhabt.
Ich finde es praktisch und es spart Papier und Platz im Ordner.

Gruß
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#3

Und wie genau?

Welches Programm?

Danke.

Gruß
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#4

solange ich hier bin, zumindest bei den Beamten, schon immer
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