Gehalt TVöD SuE in Kinderkrippe
#1

Hallo Kommunales Forum,
ich bin Kinderkrankenschwester, arbeitete von Juli 2017 bis April 2018 bei 1 bis 6 jährigen Kindern. Seit April 2018 in einer Kinderkrippe bei 1 bis 3 Jährigen Kindern. Ein Kind ist entwicklungsverzögert, kann mit 1,8 Jahren nicht laufen und nicht selbständig essen. In der Gruppe sind 10 bis 12 Kinder.
Ich habe die Pädagogische Fachkraft nach § 7 vor einem Jahr abgeschlossen. Im Mai die Zusatzqualifikation Krippenpädagogik abgeschlossen.
Bin ich berechtigt in die SuE Gruppe 8b Stufe 5 (habe ich bereits) zu kommen?  Ich bin momentan in der Gruppe 8a. Ich bin 56 Jahre alt.
ich bitte um Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
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#2

Hallo,
es hängt davon ab, ob deine Tätigkeit (die Stellenbeschreibung) für einen Heilerzieher/in bzw. Heilerziehungspfleger/in ausgelegt ist oder eher der einer Erzieher/in gleichen (Kindergarten, Kindergrippe, ,.... Für die Tätigkeit Heilerzieher, etc. ist die S8a tarifgerecht, für die Tätigkeiten einer Erzieherin ist die S8b zwingend. Als Qualifikation reicht die pädg. Fachkraft nach §7 aus.  In der Entgeltordnung wird bei den Erzieherinnen von "... sonstigten Mitarbeiterinnen" gesprochen, die eine Öffung der Ausbildungsvorgaben (ausschließlich Erzieherinnen) darstellt.
Wenn deine Tätigkeit im Wesentlichen von Aufgaben einer Erzieherin geprägt ist, dann bist du mit S8a falsch eingruppiert - S8b wäre richtig. D020

Grüße PRUMA
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