Geh. Dienst-Anwärterin als Angestellte ?
#1

Ich habe eine Zusage für ein Studium FHÖD geh. Dienst als Stadtinspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung....ich bin davon ausgegangen, dass ich während des Studiums "Beamtin auf Wiederruf" werde und somit die Laufbahnbefähigung erhalte.

In den Personalunterlagen steht aber, dass ich meine Sozialversicherungsnummer und meine Krankenkasse angeben soll...nichts von PKV oder Beihilfe!
Gibt es die Ausbildung im gehobenen Dienst auch im Angestelltenverhältnis?

Ich habe mich bei etlichen Stadtverwaltungen beworben...überall steht "Beamte auf Wiederruf ...nur bei meiner Stadtverwaltung steht nix.....ist mir vorher garnicht aufgefallen.

Habe ich Nachteile wenn ich die Ausbildung als Beschäftigte mache?...eine eine Übernahme nach dem Studium wird schon angestrebt wird, abhängig von der Haushaltslage und von den Noten!
Was soll ich davon halten?

Wer kann mir helfen
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#2

Schade, dass mir keiner antwortet
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#3

Hallo leona,

der Begriff "Stadtinspektoranwärterin" sagt doch schon alles aus. "Inspektor" ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten oder Beamtin des gehobenen Dienstes. Die Frage nach Sozialversicherungsnummer und Krankenkasse ist wohl eher reine Formsache. Viele haben, bevor sie in die Beamtenlaufbahn eingetreten sind, in der Privatwirtschaft als Angestellte gearbeitet. Vielleicht deshalb die Frage.
Aber: Auch in den Personalabteilungen der Stadtverwaltungen können Fehler gemacht werden. Notfalls einfach dort kurz anrufen und die Angelegenheit abklären.

Wünsche Dir viel Glück und Erfolg für die Ausbildung


Gruß

Harald
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#4

GUten Morgen,

ich kenne das auch nur als Beamtin auf Wiederuf. Wie soll denn dann z.B. die Ausbildungsvergütung geregelt werden ? Sehr merkwürdig.

Ich habe aber schon erlebt, dass Anwärtern g.D. eine Übernahme nach
bestandener Laufbahnprüfung nur als Angestellte angeboten wurde. Natürlich nur für eine Stelle im m.D. Icon_evil

Eventuell ist dass ganze ja ein Mißverständnis. Einfach mal nachfragen.

Gruß
smokie
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#5

Hallo,

die FH Landschaft verändert sich zur Zeit. Unsere neuen Anwärter werden als Bachelor abschließen, das Studium sieht inzwischen genauso aus wie "normale" Bachelor Studiengänge. Es gibt inzwischen einige FHs, an denen man einen entsprechenden Abschluss und damit den Zugang zur Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt auch komplett ohne Dienstherr (praktische Erfahrungen werden in Berufspraktika erworben) erwerben kann. Ich kenne auch Kommunen, die in der Studienzeit kein Beamtenverhältnis begründen lassen, sondern z.B. EG 5 zahlen und die fertig ausgebildeten Kräfte dann als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer übernehmen.

Und zur Ausgangsfrage: Die Frage an die anstellende Dienststelle richten hilft wohl am Besten...

Viele Grüße
1887
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#6

Ich habe mich auf etliche Beamtenanwärterstellen beworben...auch bei der Stadt wo ich jetzt eine Zusage bekommen habe. Mir ist nicht aufgefallen, dass gerade bei dieser Stadt das Studium im gehobenen Dienst im Beschäftigungsverhältnis absolviert wird!

Nichts desto trotz erreiche ich mit dem Studium die Laufbahnbefähigung, kann also später immer noch verbeamtet werden, oder?

Lt Homepage der Stadt wird die Ausbildung in diesem Jahr erstmalig im Angestelltenverhältnis durchgeführt, die Bezahlung ist A9 angemessen, was auch immer das heißt, jedenfals bekomme ich knapp 1300,-Euro monatlich, bleibe gesetzlich krankenversichert und zahle Sozialabgaben.

Ende April habe ich die amtsärztliche Untersuchung, die mir eine Laufbahnbefähigung attestiert oder auch nicht.

Bin eigentlich etwas frustriert, weil ich ansonsten keine wirklichen Auskünfte erhalten habe, auch "Google" gibt da nicht viel Informationen her, weiß jemand mehr darüber?

LG Leona
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#7

Moin,

wenn die Laufbahnbefähigung erworben wird, kann man verbeamtet werden das sollte in sich logisch sein.

Zitat:weil ich ansonsten keine wirklichen Auskünfte erhalten habe

Wen hast Du gefragt? Der oder die Ausbildungsbeauftragte erklärt solche Fragen in der Regel, wenn man fragt.

Grüße
1887
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#8

@ Leona

ich absolviere den gleichen Weg, privatrechtlicher Ausbildungsvertrag zum Studium Allgm Vw. Nach erfolgreichem Abschluss habe ich die Laufbahnbefähigung für den gD erworben. Auch ich finde leider kaum Informationen, einzig eine veraltete Richtlinie in der mein Status als Auszubildende beschrieben wird und mein Ausbildungsentgelt auf 600 € festgeschrieben ist - Höhe seit 2005 konstant.

Quelle: FHSVAusbRiL http://www.revosax.sachsen.de/Details.do...5102005387

In welchem Bundesland liegt deine Kommune? Existiert ebenfalls eine gesetzliche Vorschrift, die das privatrechtliche Vertragsverhältnis regelt? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

LG Ulli
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#9

Sorry Uli, sehe deinen Beitrag erst jetzt....ich bin mittlerweile mit dem Studium angefangen, sitze mit Beamtenanwärtern in einem Raum und habe die Information meiner Stadtverwaltung, dass ich die Laufbahnbefähigung erhalte und es somit möglich ist nach dem Studium verbeamtet zu werden, sofern Stellen verfügbar sind.

Die Beamtenanwärter bekommen auch keinesfalls die Sicherheit im Beamtenverhältnis übernommen zu werden....wahrscheinlicher ist in der heutigen Zeit das Beschäftigungsverhältnis.

Ich finde dein Ausbildungsentgeld sehr niedrig für den gehobenen Dienst, ist das in jeder Kommune anders geregelt? In welchem Bundesland studierst du? Ich in NRW

Ich habe übrigens eine Übernahmegarantie...bei entsprechenden Leistungen natürlich, musste unterschreiben mindestens 5 Jahre bei der Kommune zu bleiben

Vielleicht liest du das ja und schreibst noch mal.


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