Gegenseitiges Einvernehmen
#1

Hier mal die Situation: Der PR hat einen Antrag der Dienststelle abgelehnt. Dies ist jedoch kein Fall der Mitbestimmung oder Mitwirkung, sondern es geht um Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens (durch interne mündliche Absprache). Die Diskussionen gehen schon einige Monate und es kommt einfach keine Einigung zustande.

Frage: Wie kann nun vorgegangen werden?
Die Einigungsstelle kann nicht angerufen werden, da es kein Fall der Mitwirkung ist. Nun ist mittlerweile keine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr gewährleistet...

ich würde mich sehr über Antworten und Hinweise freuen!
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#2

Um was geht es?
Es ist schwer was zu sagen, ohne Hintergrundinformationen.

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#3

es werden zwei Stellen zu einer zusammen gelegt. Es geht nun darum, ob diese Stelle ausgeschrieben wird oder nicht. Die DST möchte die Stelle ausschreiben, der PR möchte, dass eine der früheren Stelleninhaberin (welche die gleichen Aufgaben erledigt hat, die in der neuen Stellenbeschreibung formuliert sind) auf diese Stelle gesetzt wird.

Dies ist aufgrund verschiedener Umstände wie bereits geschrieben kein Fall der Mitbestimmung. Es geht hier aber um ein Verstoß gegen die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit, welche durch die monatelange Nichteinigung nicht gewährt wird.

Könnte nun sogar ein neuer PR gewählt werden müssen?
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#4

Ist der Stellenplan nicht eine Form der Benehmensherstellung?
zumindest ist das im nds. PersVG so.
Es ist nicht mitbestimmungspflichtig, aber beteiligungspflichtig und dafür gibt es auch Regeln.

o.k. eine "leichte" Form der Beteiligung scheint es ja gegeben zu haben.

Sie will ausschreiben? Lasst Sie machen.
Ich gehe mal davon aus, dass sie in ihren Augen "gute" Gründe hat.
Ihr könnte ja noch mal drauf hinweisen, wie tief enttäuscht Ihr über diesen Umgang mit der Mitarbeiterin und mit Euch als Vertreter der Mitarbeiter seid. Denn auch hier ist die Frage der Loyalität von oben nach unten äußerst zweifelhaft.
Und hinterher gleich noch mal einen Brief oder noch besser: in der Personalversammlung fragen, wie die Dienststelle zukünftig mit dem Personalrat auf gleicher Höhe zusammenarbeiten möchte. Das kann sie ja mal da erklären.

Allerdings würd ich mir auch die Stellenausschreibung genau ansehen. Das Profil muss stellengleich sein. Nicht das am Ende einen eierlegende Wollmilchsau gesucht wird.

Die Kollegin bewirbt sich - und dann soll doch die Dienststelle mal objektiv erklären, warum das wer anders werden sollte.

Sicher muss man nicht immer einer Meinung sein und manchmal lassen sich auch objektiv keine Kompromisse oder dgl. finden. Aber "thats life"....

Nur Mut, Kopf hoch und Flagge zeigen.

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#5

Hallo und S10347 Ich sehe das genauso wie die Auenlandbewohnerin. Nur eines verwirrt mich etwas. Die Zusammenlegung zweier Stellen zu einer ist unweigerlich mit einer Ausweitung der Aufgaben bzw. des Tätigkeitsmerkmalekatalogs des zukünftigen Stelleninhabers verbunden. Das wollen die zwar nicht gerne hören, ist aber so. Bedingt dadurch müßte vorliegend eigentlich zwingend bei internen Leuten logischerweise eine Höhergruppierung erfolgen. Tja, und was haben wir dann? Einen klassischen Fall der Mitbestimmung. Man muß bei sowas geschickt vorgehen; wichtig ist vor allem "schriftlich". Gequakt wird immer viel und nachher kann man nix beweisen. Ich wünsche Euch viel Erfolg. Glück auf: Haegar
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