Geforderte Qualifikation Sachbearbeiter Beihilfe
#1

Hallo miteinander! Vielleicht könntet ihr mir mal eine Frage zu den Voraussetzungen/Qualifikationen für die Besetzung einer E9k-Stelle beantworten. Im konkreten Fall wurde eine Kauffrau für Bürokommunikation auf eine E9k-Stelle (TV-L) gesetzt. Dieses soll seit dem 01.01.2020 erstmal grundsätzlich möglich sein, sofern die Ausbildung im öffentlichen Dienst absolviert wurde. Im vorgenannten Fall würde die Person etwa 35 Bescheide täglich im Bereich Beihilfe erstellen. Ohne eine Verwaltungsrechtliche Ausbildung dürfte dieses doch normalerweise nicht möglich sein, oder? Müsste die Ausbildung nicht dem Berufsbild entsprechen? Insbesondere fehlt ja ein detailliertes Wisssen im Bereich Verwaltungsverfahrensgesetz, Rechtsanwendung etc.. 

Viele Grüße 
Michael
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#2

Tariflich spricht da nichts gegen. Außer dass es keine E9k mehr gibt.
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#3

Die Voraussetzungen für die Stelle definiert der Arbeitgeber. Schon immer konnten im Bereich TV-L Aufgaben nach E9a ohne irgendeine formale Qualifikation übertragen werden. Wenn man 35 Bescheide pro Tag erlassen soll spielt die rechtliche Prüfung offensichtlich eine sehr geringe Rolle. Vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht werden da kaum nötig sein. Die nötigen Kenntnisse lassen sich im Rahmen der Einarbeitung vermitteln. Vermutlich stehen ja sowieso im Kern entsprechende Vorlagen etc. zur Verfügung.
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