Gefährdung anliegende Kreisstraße durch Freiland-Solar-Blendung
#1

Hallo.

Muss man bei solch einer Situation nicht eine Überprüfung in Auftrag geben ?

Ich bin teilweise entsetzt, wie hier seitens der Ämter oberflächlich behandelt wird.

Und meine Kollegen im Rat sind ebenfalls relativ gleichgültig.


Weiß hier zu dem Thema jemand nen Rat für mich ??

Danke.
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#2

Hallo,

m.E. müssen Gefahren durch Blendungen von den Baugenehmigungsbehörden geprüft bzw. nach erfolgtem Bau verfolgt werden. Die Zuständigkeit sehe ich also nicht beim Ordnungsamt.

Da die zuständige Baubehörde das Problem aber bei der Baugenehmigung offensichtlich nicht erkannt hat, ist es nun schwierig, im Nachhinein Auflagen zu erteilen.

Der Investor hat Vertrauensschutz, somit müsste die Baubehörde ggfs. Schadensersatz zahlen, wenn die Solaranlagen anders ausgerichtet werden müssen, Blendschutz aufgestellt werden muss, o.ä.

Tipp: Wenn man selbst nicht mit eigenem Namen auftreten will, kann man auch einen anonymen Brief an die Baubehörde schreiben oder einen Presseartikel anregen.
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