Gebühren Musikschule
#1

Guten Morgen!

Meine Frage bezieht sich auf die Gebühren der Musikschule für das Schulhalbjahr 2012/2013. Dieses geht von 01.08.2012 bis 31.01.2013.
Bei uns gibt es Halbjahreszahler, Quartalszahler und Monatszahler. Fälligkeiten sind immer der 15. eines Monats.
Wie wird das nun gehandhabt?
Wird die Forderung immer als ganzes gebucht, also immer für ein Halbjahr? Oder wird z.B. bei den Monatszahlern jedes Mal eine neue Forderung eröffnet? Muss eine Rechnungsabgrenzung erfolgen?

Bitte helft mir, ich bin ein bisschen ratlos... Vielen Dank!
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#2

Hallo "Gast",

laut dem Sachverhalt dürfte sich dieses Problem ja nur bei den Halbjahreszahlern ergeben, oder? Denn die Monatszahler zahlen ja auch erst zum 15.01.13 und die Quartalszahler ebenso. Hier kann man also ganz normale Einzahlungsanordnungen fertigen mit den einzelnen Zahlungsterminen.

Bzgl. Halbjahreszahler muss grundsätzlich eine Rechnungsabgrenzung erfolgen. D.h., die Zahlungen für Januar müssen im Vorjahr zum Folgejahr abgegrenzt werden.

Alternativ kann man sich mit seinem Rechnungsprüfer in Verbindung setzen und versuchen, hier einvernehmlich auf eine Rechnungsabgrenzung zu verzichten. Unser RPA hat in einem ähnlichen Fall zugestimmt. Gründe können Praktikabilität, unverhältnismäßíger Aufwand, geringe Beträge sein.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Also ich denke hier schon, dass eine Abgrenzung der Wirtschaftsjahre erfolgen muss und ich denke anders wird auch kein RPA mitgehen, entgegen der Aussage von Michael. Hier liegen eindeutig bei Rechnungslegung / Vertragsabschluss Einnahmen vor, die sich auf 2 Wirtschaftsjahre aufteilen und diese könne nicht als komplette Einnahme im aktuellen Jahr gebucht werden. Eine Abgrenzung bzw. Verbuchung nach Leistungszeitraum sollte hier schon erfolgen.

Maik
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#4

Maik, grundsätzlich hast Du ja Recht. Allerdings habe ich einen sehr (!) ähnlichen Fall ohne Abgrenzung umgesetzt. Und unser RPA hat zugestimmt. Grund: eine Abgrenzung war äußerst unverhältnismäßig, da es sich nur um einige Hundert €uronen jährlich handelte.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#5

Hallo Michael,

wenn das RPA dort mit geht kein Thema, kommt vermutlich auch immer auf die "Pingeligkeit" vom RPA an und wie motiviert der RPA'ler ist was zu finden....bei unseren RPA wird dort immer ganz genau geschaut, da hilft auch keine Unverhältnismäßigkeit. Der Irrsinn ist ja bei Grabverkäufen im Bereich für Friedhof ja noch viel schlimmer, da kommen ja über 25 oder 30 Jahre nun wirklich Kleinstbeträge raus im Vergleich zum Aufwand und dem Buchungswulst.

Maik
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#6

... ich traue es mich ja gar nicht zu schreiben, aber auch in Sachen Friedhof spielt unser RPA mit :-)

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#7

...traue es mir ja auch fast gar nicht zu schreiben, aber ich glaube das RPA liegt hier falsch, denn es ist inhaltlich/buchhalttärisch einfach nicht richtig.

Maik Güttge
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#8

Ja, natürlich. Aber es ist praktikabel. Und meine Kollegen und ich haben auf 75% der Fortbildungsveranstaltungen Sätze gehört wie "machen Sie es nicht, solange sie es verhindern können."

Es ist ja auch gesetzeswidrig, dass eine Kommune nicht bis zum 01.12. des Vorjahres den HH bei der KAB vorlegt - und trotzdem verstoßen 99% der Kommunen gegen diese Gesetzesfrist. Es ist auch gesetzeswidrig, dass der Jahresabschluss erst nach dem 01.04. des Folgejahres vorgelegt wird - und auch hier halten die wenigsten Doppik-Kommunen den Termin ein.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#9

Hallo Michael,

Respekt, was ihr dort in der Lüneburger Heide so locker seht ;-)

Es stellt sich mir nur die Frage, wie man geltendes Recht mit praktikabel vereinbaren kann. Für mich wäre es auch praktikabel in der 30 Zone mit dem Auto schneller zu fahren. Das "Gesetz" weist mich aber an es eben doch zu tun. Ich sehe auch einen Unterschied in "ich kann die Frist wegen der Doppik-Einführung aus Fach-/Personalmangel und Unterschätzung des Aufwandes nicht einhalten" und "ich weiß es ist nicht richtig, aber anders herum ist es für mich zuviel Aufwand". Bin nicht der Oberlehrer-Typ mit den mahnenden Finger, deshalb aber der Wink mit dem ;-)

Aber ich gebe dir Recht, wo kein Richter da kein Kläger, von soher *Daumendrück* für euch...

PS.: Die Doppik ist schon ein tolle Sache, für die Kommunen "außer Spesen nichts gewesen", für die Software-Anbieter und Schulungsanbieter eine Goldgrube...und SEPA / eBilanz steht auch schon vor der Tür.

Maik
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#10

Hallo,
ich kann dem Kollegen Michael aus der Lüneburger Heide nur beipflichten. Ich habe früher selbst Abschlüsse für eine kommunale GmbH gemacht und nach Absprache mit dem Wirtschaftsprüfer auf diese wirtschaftlich unbedeutenden Abgrenzungen verzichtet. Man sollte immer im Auge behalten, selbst wirtschaftlich zu arbeiten, schließlich ist die Bucherei kein Selbstzweck.

Leider sehe auch ich heute bei den Kollegen der NKF-Doppik diese pingeligen Abgrenzungen, teilweise werden da Beträge unter 5 EUR abgegrenzt ! Ich weiß nur nicht, ob die Kollegen selbst den Zweck der Doppik nicht verstanden haben oder ob es sich um (sinnlose) Vorgaben der Wirtschaftsprüfer oder der GPA NRW handelt ...
Ein Gast
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#11

Naja...bei vielen Doppik-Umsteiger werden vermutlich gerne mehr Einnahmen gesucht und da ist nicht abgrenzen auch eine Variante...durch die neu hinzugekommen Abschreibungen ist plötzlich das Ergebnis sehr schlecht und durch die Abgrenzung brechen nun noch mehr Einnahmen weg. In der Kameralistik war früher ERGEBNIS = EINNAHMEN - AUSGABEN vereinfacht formuliert und die Gemeinde stand gut da. Jetzt kommen Abschreibung und Abgrenzung dazu und plötzlich erklärst du deinen Kommunalgremien, warum du ein MINUS im Ergebnis hast...

Maik
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#12

Hallo,

wir haben eine Wesentlichkeitsgrenze eingeführt.

Alles was über 5000,00 ist, Grenzen wir ab.

Sollten alle mal überlegen, ob dieses nicht ein vernünftiger Weg ist.

Gruß

Detlef
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#13

Wie gesagt, bei uns sind Vernunft und RPA zwei getrennte Dinge...

Maik
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#14

Oh, da kommt gerade der Frust raus.

Was ist das nur für ein seltsames Amt.

Kennen die nicht den Aufwand der da hinter steckt.

gruß

Detlef
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#15

Wie gesagt, Friedhofrechnungsabgrenzung für 2010 als Sammelbuchungsanordnung sind 116 Seiten doppelseitig. Die Kommune sucht jetzt noch jemand der für rechnerisch und sachlich richtig unterschreibt, das kann man von niemanden verlangen. RPA besteht auf Rechnungsabgrenzung, verweigert sonst die Abnahme.

Maik
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