24.06.2009, 07:03
Moin moin, seit Jahren und bis vor kurzem nahm die Gesamtfrauenvertreterin an den GPR-Sitzungen teil.
Vor kurzem nun wurden einige Herrschaften vom GPR von ihr richtig doll "angepißt"
Die Retuorkutsche folgte auf dem Fuße.
Mit der Begründung, sie hätte laut PersVG kein Anwesenheitsrecht wird sie jetzt von allen künftigen Sitzungen ausgeschlossen.
Nun meine Frage.
In dem die Gute an den Sitzungen teilgenommen hatte, wurde ja gegen das PersVG verstoßen. Richtig?
War denn durch die rechtswidrige Anwesenheit der Gesamtfrauenvertreterin die Nichtöffentlichkeit gewahrt? Auch wenn sie auf den § 11 "vergattert" wurde?
Und wenn die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben war, wie sieht es denn in dem Fall mit der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aus?
Vielleicht ist hier jemand so "sattelfest", daß er mir eine kompetente Antwort geben kann.
Und wenn sich hier jemand aus dem Gremium wiedererkennt, schönen Gruß bis zur nächsten Sitzung. :-)))
VG
Icke
Vor kurzem nun wurden einige Herrschaften vom GPR von ihr richtig doll "angepißt"
Die Retuorkutsche folgte auf dem Fuße.
Mit der Begründung, sie hätte laut PersVG kein Anwesenheitsrecht wird sie jetzt von allen künftigen Sitzungen ausgeschlossen.
Nun meine Frage.
In dem die Gute an den Sitzungen teilgenommen hatte, wurde ja gegen das PersVG verstoßen. Richtig?
War denn durch die rechtswidrige Anwesenheit der Gesamtfrauenvertreterin die Nichtöffentlichkeit gewahrt? Auch wenn sie auf den § 11 "vergattert" wurde?
Und wenn die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben war, wie sieht es denn in dem Fall mit der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aus?
Vielleicht ist hier jemand so "sattelfest", daß er mir eine kompetente Antwort geben kann.
Und wenn sich hier jemand aus dem Gremium wiedererkennt, schönen Gruß bis zur nächsten Sitzung. :-)))
VG
Icke