GPR-Sitzung
#1

Moin moin, seit Jahren und bis vor kurzem nahm die Gesamtfrauenvertreterin an den GPR-Sitzungen teil.
Vor kurzem nun wurden einige Herrschaften vom GPR von ihr richtig doll "angepißt"
Die Retuorkutsche folgte auf dem Fuße.
Mit der Begründung, sie hätte laut PersVG kein Anwesenheitsrecht wird sie jetzt von allen künftigen Sitzungen ausgeschlossen.

Nun meine Frage.
In dem die Gute an den Sitzungen teilgenommen hatte, wurde ja gegen das PersVG verstoßen. Richtig?
War denn durch die rechtswidrige Anwesenheit der Gesamtfrauenvertreterin die Nichtöffentlichkeit gewahrt? Auch wenn sie auf den § 11 "vergattert" wurde?
Und wenn die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben war, wie sieht es denn in dem Fall mit der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aus?

Vielleicht ist hier jemand so "sattelfest", daß er mir eine kompetente Antwort geben kann.
Und wenn sich hier jemand aus dem Gremium wiedererkennt, schönen Gruß bis zur nächsten Sitzung. :-)))

VG

Icke
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#2

Hallo Icke

Um deine Frage genau zu beantworten, wäre es interessant, in welchem Bundesland du deine berufliche Tätigkeit ausübst. Aus "Icke" lässt sich ja eventuell Berlin oder Brandenburg herauslesen, bei "Moin Moin" kommt man aber in den Norden unseres Landes. Eine genaue Angabe wäre von Vorteil.

MkG SB
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#3

Hallo Icke

Ich gehe jetzt mal davon aus das "Berlin" zutrifft!

BerlPersVG §36 Abs. 1:

Zitat:PersVG, Personalrat, Geschäftsführung
§ 36
Beteiligung der Frauenvertreterin und der Schwerbehindertenvertretung
(1) Die Frauenverreterin hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilzunehmen.

Damit, meine ich, kann die GFrV gar nicht aus dem GPR ausgeschlossen werden! Das Verhalten des GPR-V ist, meiner Meinung nach, rechtswidrig!

MkG Strabahner
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#4

Moin moin an alle Mitlesenden und natürlich an den Tramfahrer! ;-)

Zur Information, ich bin in Berlin tätig.

Das doofe ist, Deine Meinung und auch meine zählt nicht.
Der von Dir zitierte § 36, der die Beteiligung der Frauen -
und Schwerbehindertenvertretung im Bereich der Personalräte vorsieht, ist
für den GPR ausgenommen.
Habe ich lernen müssen.
Und das ist nach meiner Meinung eine Beschneidung der Arbeit und der Rechte der GFrV.
Aber meine Meinung zählt nicht.
Was ich nicht verstehe, das BPersVG wurde im vorigen Jahr geändert, verfluchte Sch....., hat denn keine Gewerkschaft den Arsch in der Hose den nötigen Druck auf die Politik auszuüben, damit solche Gesetze erst gar nicht in dieser Form verabschiedetet werden, wo am Ende nur Verschlechterungen herauskommen?!

Icke (der gegen die Windmühlen anlaufende)
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#5

Hey Icke

Ick bin erschüttert. Dit kann ick ja nich globen. Ick werd ma nachlesen und een paar Fragen stelln.

Ick meld mich dann hier. Bis dann.

Grüß die Tage

SB
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#6

Moin moin Straßenbahner,

Deine Erschütterung hält lange an, sehr lange.

Mich würde mal interessieren,an wen Du die Fragen gestellt hast, wenn Du sie denn gestellt hast?!
Auch hast Du meine PN ignoriert?!

VG

Icke
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#7

Hallo Icke

Sorry, habe nicht mitbekommen, dass du mir eine PN geschickt hast. Deshalb habe ich auch nicht darauf geantwortet. Und deine Annahmen aus der PN treffen auch alle so weit zu. 4 Jahre 1. Nachrücker GPR, jetzt ordentl. Mitgl. im örtl.PR. Ich betreibe seit 5 Jahren Selbststudium PersVG Berlin. Bin auch in Sachen Arbeitsrecht sehr interessiert.

Zum Thema: Ich sprach mit der FrV unseres PR, mit der stellvertr. GFrV, und mit Vertretern unseres GPR´s und des Berliner HPR´s. Alle haben mir bestätigt, dass die Regelung für die den örtl. PR´s gilt, nicht aber für den GPR und HPR anwendbar ist. Man hat einfach versäumt, diese beiden Gremien in die Liste derer, für die der § 36 gelten soll, aufzunehmen bzw. nieder zu schreiben. Und bis zur nächsten Änderung können nicht Jahre, sondern Jahrzehnte ins Land gehen. Selbst eine Petition würde wahrscheinlich nichts bringen. Müsste man aber mal versuchen. Berlin weit!!!

Fakt ist: die GFrV hat im GPR kein Teilnahmerecht!!!

Das wird auch noch so eine Weile bleiben. Somit hat der §36 für mich nur einen 50%-igen Sinn.

MkG SB
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