Fristen Dienstpläne
#1

Hallo!
Ich bin Personalrat in Bayern! Momentan gibt es einen Streitpunkt bei der Dienstplanung. Der Dienstplaner will die Planung von bisher 6 Wochen auf jetzt 4 Wochen kürzen. Einige Kollegen haben insofern Probleme, dass die Ehepartner auch im Schichtdienst tätig sind und deren Dientspläne für 6 Wochen geplant werden. Nun meine Frage. Weiss jemand, ob es hier etwas gibt, womit man gegen diese Maßnahme vorgehen könnte? Bisher habe ich nur ein BGH-Urteil gefunden, dass eine Frist von 2 Wochen vorgibt. Momentan sehe ich kein Druckmittel, womit ich die Dienstplanung von ihrem Vorhaben abbringen kann.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!
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#2

Hallo Dietmar

Ich sehe darin einen Mitbestimmungstatbestand. Erst einmal ablehnen! Dann sollte man sich mal mit dem Begriff der "betrieblichen Übung" beschäftigen! Wenn das dann alles nicht hilt, auf die zeitgenaue und rechtswirksame Erstellung und Überreichung des Dstpl. achten. Sofort jeden Mangel mit einer Nicht-Zustimmung ahnden. Es müssen nicht alle Mängel mit einmal aufgezeigt werden! Keine eigenen Lösungsvorschläge machen. Sämtliche Dstpl. unterliegen der Mitbestimmung! Kommt ein neuer Dstpl., Sondersitzung einberufen! Dann den Dst-leiter auffordern, den Zeitraum wieder zu erhöhen! Da kann man sich so richtig austoben! Icon_cheesygrin

Schau mal in die Kommentierung deines PersVG, oder Urteile + Kommentierung der ArbGer und VerwGer. Die gibt es in den Bibliotheken der Gerichte. In Berlin kann da jeder rein. Frag mal nach!

MkG Strabahner
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