Frist zur Ankündigung der Rufbereitschaft
#1

Servus 
Wie lange vorher muss Rufbereitschaft angekündigt werden? Bei uns wird es zum Feierabend für den nächsten Morgen angekündigt.
Zitieren
#2

Im Regelfall zumindest 4 Tage. Auch sind ggf. Rechte von Betriebs- oder Personalrat zu beachten.
Zitieren
#3

Das ist hier im Forum schon des öfteren diskutiert worden. Es gibt wohl keine tariflichen oder gesetzlichen Vorschriften und auch keine Rechtsprechung, die eine bestimmte Frist vorschreiben. Daher wird das Vorgehen bei Euch wohl rechtlich nicht zu beanstanden sein. Allerdings kann der Personalrat sich dafür einsetzen, dass die Ankündigung frühzeitiger erfolgt.
Zitieren
#4

TzBfG als allgemeine Grundlage: 
Die allgemeine Ankündigungsfrist nach § 12 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beträgt vier Tage. Diese Frist ist auch für Rufbereitschaft zu beachten.
Zitieren
#5

(18.09.2025, 16:53)Gast schrieb:  TzBfG als allgemeine Grundlage: 
Die allgemeine Ankündigungsfrist nach § 12 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beträgt vier Tage. Diese Frist ist auch für Rufbereitschaft zu beachten.

Die Aussage halte ich für falsch. Rufbereitschaft ist keine Arbeit auf Abruf im Sinne des § 12 Abs. 3 TzBfG.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rufbereitschaft Vergütung
- Abeitsaufnahme in der Rufbereitschaft
- Frist für Ankündigung einer Tagesordnung für Lehrerkonferenz


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst