Servus
Wie lange vorher muss Rufbereitschaft angekündigt werden? Bei uns wird es zum Feierabend für den nächsten Morgen angekündigt.
Im Regelfall zumindest 4 Tage. Auch sind ggf. Rechte von Betriebs- oder Personalrat zu beachten.
Das ist hier im Forum schon des öfteren diskutiert worden. Es gibt wohl keine tariflichen oder gesetzlichen Vorschriften und auch keine Rechtsprechung, die eine bestimmte Frist vorschreiben. Daher wird das Vorgehen bei Euch wohl rechtlich nicht zu beanstanden sein. Allerdings kann der Personalrat sich dafür einsetzen, dass die Ankündigung frühzeitiger erfolgt.
TzBfG als allgemeine Grundlage:
Die allgemeine Ankündigungsfrist nach § 12 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beträgt vier Tage. Diese Frist ist auch für Rufbereitschaft zu beachten.