Gibt es im TVöD SuE festgelegte Freistellungszeiten für Leitungsvertretungen in einer Kindertagesstätte oder sind die Aufgaben der Leitungsvertretung neben den Aufgaben des Gruppendienstes zu leisten?
Es gibt keine tarifliche Regelung dazu. Natürlich muss man nur die vertraglich geregelte Arbeitszeit leisten. Der Arbeitgeber gibt vor in welchem Umfang man Gruppendienst leistet. Was man dann in der verbleibenden Zeit an Leitungsvertretung leisten kann muss man schauen. Im Zweifelsfall muss dann eine Priorisierung durch den Arbeitgeber fordern.