Freistellungsproblem (Hessen)
#1

Hallo Leute,
ich habe eine Problemstellung, mit der ihr vielleicht mehr anfangen könnt als ich. Es geht um eine komplette Freistellung für den Personalrat. Da ich nicht nur im PR Berufsfeuerwehr bin, sondern auch im GPR, gibt es nun folgendes:
Für den Gesamtpersonalrat der Stadt sind zwei Freistellungen möglich. Ich habe Interesse an einer solchen Freistellung, nachdem bald, zumindest theoretisch, beide Stellen neu zu besetzen sind. Da ich als einziger in einer anderen Gewerkschaft Mitglied bin und als Beamtenvertreter die meisten Stimmen habe, greift folgendes:
___________________________________________________
§40 Abs. 3 Satz 2 HPVG
Bei der Freistellung sind nach dem Vorsitzenden die Gruppen entsprechend ihrer Stärke und die im Personalrat vertretenen Gewerkschaften und freien Listen entsprechend ihrem Stimmenanteil zu berücksichtigen, soweit sie nicht auf die Freistellung verzichten; dabei ist der Vorsitzende anzurechnen. Gewerkschaften, die zur selben Spitzenorganisation gehören sowie freie Listen können sich hierfür gruppenübergreifend zusammenschließen.
___________________________________________________
 
Das bedeutet, dass ich als einziges Mitglied einer Gewerkschaft Mitglied die 2. Stelle quasi automatisch bekäme.
Richtig?
 
Nun das Problem:
Die Person die den Vorsitz bekommen soll steht quasi schon fest. An seiner Wahl, Ende Mai, gibt es wenig Zweifel da er im PR schon lange etabliert und entsprechend bekannt ist. Das GPR Gremium hat jedoch kein Interesse die zweite Freistellung zu besetzen. Somit würde die Regelung nach §40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ausgehebelt und ich hätte keine praktisch Chance auf die mögliche Freistellung.
 
Meine Fragen:
Geht das einfach so, die zweite Stelle nicht zu besetzen und somit den genannten Paragrafen auszuhebeln?
Wenn nicht, wie kann ich gegenargumentieren, also warum dürften sie das nicht?
Hat jemand Ideen dazu?
 
 
Grüße Talax
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#2

..es sei denn, der PR-Vorsitzende ist ein Beamter mit Freistellung...dann wären die Tarifbeschäftigten bei der zweiten Freistellung dran...

...im umgekehrten Fall hättest du als Beamter den Anspruch auf die zweite Freistellung...das der PR (aus konkurrenzgewerkschaftlichen Gründen) auf die zweite Freistellung verzichtet, ist rechtswidrig...
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#3

Kann der Personalrat auf eine ihm nach
der Staffel zustehende Freistellung ver-
zichten?
Grundsätzlich ja. Ob der Personalrat die ihm zustehenden Freistellungen wahrnehmen will, muss er nach rein sachlichen Aspekten entscheiden. Ein Verzicht auf eine Freistellung ist wegen des vom Gesetzgeber verfolgten Gruppenschutzes jedenfalls dann nicht zulässig, wenn dies ausschließlich zu Lasten einer ansonsten nach § 46 Abs. 3 Satz 3 BPersVG begünstigten Minderheit gehen würde. Die Mehrheit der einer bestimmten Gewerkschaft angehörenden Personalratsmitglieder kann auf die Inanspruchnahme einer weiteren Freistellung nicht mit dem Ziel verzichten zu verhindern, dass diese Freistellung einem Mitglied einer konkurrierenden Gewerkschaft zufällt (VGH Hessen v. 29. 11. 1989, ZTR 1990, 303).
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#4

Schon mal vielen Dank!

Mal schauen ob noch wer etwas ergänzendes hat.
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#5

Ich habe Heute die rechtlichen Grundlagen an den GPR herangetragen. Nachdem ihnen klar wurde was die Konsequenzen sind, dass nicht alle Freistellungen zwingend vom Gremium gewählt werden, sondern sich ergeben, stellten sie den Sinn in Frage.
Sie gaben mir zu verstehen, dass ich in der Arbeit als freigestellter keine Unterstützung erfahren würde, sollte ich das durchdrücken wollen. Sie recherchieren nun erst mal, dass ich ihnen keinen Bären aufbinde. Uiuiui sch... Situation...
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#6

Gibt es in deiner Situation schon etwas Neues? Ich bin gespannt, wie das ausgeht.
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#7

Es zieht sich...
Ich denke Ende Juni :-O
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#8

(17.05.2017, 20:43)Talax schrieb:  Ich habe Heute die rechtlichen Grundlagen an den GPR herangetragen. Nachdem ihnen klar wurde was die Konsequenzen sind, dass nicht alle Freistellungen zwingend vom Gremium gewählt werden, sondern sich ergeben, stellten sie den Sinn in Frage.
Sie gaben mir zu verstehen, dass ich in der Arbeit als freigestellter keine Unterstützung erfahren würde, sollte ich das durchdrücken wollen. Sie recherchieren nun erst mal, dass ich ihnen keinen Bären aufbinde. Uiuiui sch... Situation...

..ist doch alles nur heisse Luft...lass dich nicht verrückt machen...hört sich nach einer skrupellosen verdi-Mehrheit an...

...falls du einer Gewerkschaft angehörst, solltest du diese informieren...
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#9

...ich war einmal in einer ähnlichen Situation...habe meine Freistellung letztendlich eingeklagt...ging bis zum BverwG...in allen Instanzen gewonnen...
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#10

Aktueller Stand:
Der GPR weigert sich weiter die 2. Freistellung zu besetzen. Ich habe sie nun schriftlich aufgefordert nach HPVG und Wahlordnung zu verfahren und habe bei der Gewerkschaft Rechtsberatung beantragt.

Bleibe drann. ;-)
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#11

Ich habe mich von einer Anwältin des dbb beraten lassen. 6 Seiten schriftliche Antwort...

Die Zusammenfassung: In allen Punkten gibt sie mir Recht. Einzig ob die 2. Stelle besetzt werden muss, dazu kann sie erst etwas sagen, wenn es einen formalen Beschluss mit Begründung gibt.

Ich gehe nun zusätzlich den Weg, alle relevanten Themen die der Bearbeitung bedürfen zusammenzutragen und deren Wichtigkeit zu begründen, um die Notwendigkeit der 2. Freistellung besser darstellen zu können.
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