Freistellungsjahr - Ruhestand
#1

Hallo,

mich würde interessieren, ob es möglich ist mein Freistellungsjahr anzutreten (2024)  und dann bis zum vorgezogenen Ruhestand mit 63 Jahren (2029) unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Bin Bauj.66 / Landesbeamter in BW


Danke
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