Freistellung von der Arbeit
#1

Guten Tag,
wenn ein Mitglied des PR von der Arbeit freigestellt wird für Personalratsarbeit, muss er dem Arbeitgeber nachweisen, wieviel und wann er arbeitet?
Hat er Bürozeiten anzugeben?

Vielen Dank
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#2

"wenn ein Mitglied des PR von der Arbeit freigestellt wird für Personalratsarbeit, muss er dem Arbeitgeber nachweisen, wieviel und wann er arbeitet?"
Es gelten die normalen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung wie für andere Beschäftigte. "Wieviel" nur im Sinne der Anwesenheitszeit.

"Hat er Bürozeiten anzugeben?"
Die meisten Personalräte wollen es durchaus möglich machen, dass Beschäftigte sie erreichen können. Wenn sie nicht sowieso die meiste Zeit erreichbar sind, dürfte es sinnvoll sein, entsprechende Zeiten anzugeben.
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#3

Ich denke es ist durchaus legitim, wenn Dein Arbeitgeber wissen möchte, wie viel Zeit die PR Arbeit in Anspruch nimmt. Muss meines Erachtens nicht minutengenau sein.
Schließlich muss ja irgendetwas von Deinen bisherigen Arbeiten zurückstecken. Um abschätzen zu können, in welchem Umfang Arbeiten aus Deinem Arbeitsbereich umgelagert werden müssen, benötigt man schon eine grobe Zeitangabe.
Oder schaffst Du deine Arbeit trotzdem vollumfänglich? Dann hattest Du aber vorher entsprechend freie Kapazitäten...
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