12.07.2012, 10:34
Hallo!
Man nehme an, dass eine Freistellung für den Vorsitzenden im Personalrat beschlossen wurde und diese auch durch die Dienststelle umgesetzt ist. Natürlich hat der Vorsitzende auch einen bzw. zwei Vertreter. Wie ist die grundsätzliche rechtliche Lage wenn der Vorsitzende Urlaub hat oder krank ist. Überträgt sich diese Freistellung dann auf den Vertreter? Ist die Dienststelle verpflichtet den Vertreter von seiner Arbeit freizustellen? Wir nehmen an, dass es diesen Fall in NRW gibt. Leider konnten wir nichts in Kommentaren zum LPVG finden. Es wäre schön wenn sich jemand dazu äußert und vielleicht sogar ein vergleichbares Urteil liefern könnte.
Beste Grüße
Man nehme an, dass eine Freistellung für den Vorsitzenden im Personalrat beschlossen wurde und diese auch durch die Dienststelle umgesetzt ist. Natürlich hat der Vorsitzende auch einen bzw. zwei Vertreter. Wie ist die grundsätzliche rechtliche Lage wenn der Vorsitzende Urlaub hat oder krank ist. Überträgt sich diese Freistellung dann auf den Vertreter? Ist die Dienststelle verpflichtet den Vertreter von seiner Arbeit freizustellen? Wir nehmen an, dass es diesen Fall in NRW gibt. Leider konnten wir nichts in Kommentaren zum LPVG finden. Es wäre schön wenn sich jemand dazu äußert und vielleicht sogar ein vergleichbares Urteil liefern könnte.
Beste Grüße