Freistellung Personalrat Theater
#1

Hallo zusammen,
meine Frage: welche Möglichkeiten gibt es, einen unserer Personalräte im Theater freizustellen?
Wir sind ein kommunaler Betrieb mit weniger als 300 Beschäftigten und da sieht das BayPVG KEINE Freistellung vor, erst ab 300 Beschäftigten. Die Dienststellenleitung hat sich bereits geäußert und Bezug auf das BayPVG genommen.
Mir ist klar, dass es sich nur um eine teilweise Freistellung handeln kann, aber selbst das würde uns helfen.
Zitieren
#2

Hoppla, schon gepostet!
Ich wollte noch sagen, dass ich dankbar für jeden Rat bin. Beste Grüße,
Martin
Zitieren
#3

Hallo,

ein Rechtsanspruch auf eine Freistellung unter 400 Beschäftigte besteht nicht.
Wir arbeiten immer mit der Staffelung die im Rundschreiben des bayerischen Staatsministerium für Finanzen zum Vollzug des BayPVG vom 17.11.1998 aufgeführt ist. Einfach mal googeln: schreiben finanzministerium freistellung pr
Dies ist aber für Kommunen nicht bindend.
Ich würde der Dienststelle die Staffelung schmackhaft machen da es dann klar geregelt ist. Ansonsten ist der Personalrat von seiner dienstlichen Tätigkeit freizustellen wenn und soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung notwendig ist.

Gruß
Roland
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Freistellung von der Arbeit
- Unterjährige Regel-Freistellung von PR-Mitgliedern
- Freistellung und Arbeitsaufkommen

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers