Freistellung, Entgeltfortzahlung bei Pflege naher Angehöriger
#1

Wird nach dem TV-L das Entgelt weiterbezahlt, wenn jemand Befreiung wegen Pflege eine nahen Angehörigen in Anspruch nimmt?
Gilt die Freistellung auch bei nicht akut, sondern chronisch erkrankten Kindern, die z. b. in den Ferien betreut werden müssen?
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