Freier Tag nach Nachtarbeit
#1

Meine Dienstzeit für Nachtarbeit beträgt von 23.00 bis 07.00 Uhr.
In der Regel werden 2 bis 3 Nachtschichten alle 14 Tage im Dienstplan eingetragen. 
Ist es gesetzlich richtig, dass der Tag, aus der ich um 07.00 Uhr morgens aus der Nachtschicht komme, als dienstfrei im Dienstplan eingetragen wird ? Immerhin habe ich bereits 7 Stunden an diesem Tag gearbeitet.
Zur Anwendung kommt bei mir der TV-L.
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