Frauenförderplan
#1

Hallo,

ich bin selbst keine Frauenbeauftragte, habe mir aber einmal unseren Frauenförderplan angeschaut.
Was mich wundert: Darin werden auch alle Außenstellen / kommunale Unternehmen / Betriebe (z.B. Schulen, Marketing-Gesellschaft, Stadtwerke, Bauhof, usw) einbezogen. Ich frage mich, ob das so richtig und zulässig ist, d.h. darf man diese so unterschiedlichen Aufgaben / Bereiche einfach in einen Topf werfen und daraus z.B. für die ganze Stadt Frauenquoten in Führungspositionen ableiten ? Oder muss man hier getrennte Auswertungen und Frauenförderpläne für Verwaltung, Werke, Museen, etc. erstellen ?
Ich selbst arbeite bei den Stadtwerken. Hier ist eigentlich die Frauenquote in Führungspositionen sehr niedrig, durch das Summieren mit den anderen Bereichen wird jedoch für die ganze Stadt kein großer Förderbedarf ausgewiesen. Und im Rathaus werden demnächst einige Kolleginnen befördert...
Weitere Fragen: Nach welchen Vorschriften wird ein Frauenförderplan erstellt (Bundesland NRW) ? Und wie verbindlich ist er für die Personalauswahl / Beförderungen ?

Liebe Grüße
Heide
Zitieren
#2

Hallo Heide,
dieser Frauenförderplan verstößt ganz klar gegen das LGG NRW:
Zitat Paragraph 5a LGG NRW: "Mehrere Dienststellen können in einem Frauenförderplan zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung darf eine erhebliche Unterrepräsentanz von Frauen in einer Dienststelle nicht durch eine erhebliche Überrepräsentanz von Frauen in anderen Dienststellen ausgleichen."
Die Vermengung von Stadtverwaltung und Stadtwerken geht hier ganz klar zu Deinen Lasten.
LG Antonia
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers