Mir wäre wichtig zu wissen, wo es steht, dass in einem Personalrat mindest eine Frau vertreten sein muss. Oder generell wo finde ich Informationen über den Frauenanteil in einem Personalrat...gibt es darüber Regelungen?
Hallo Heike,
in unserem LPVG NRW besteht folgende Regelung in § 14 Abs. 6
"Frauen und Männer sollen ihrem zahlenmäßigen Anteil in der Dienststelle entsprechend vertreten sein."
Dies wird selbstverständlich von uns eingehalten.
Gruß aus Dortmund
Kalle
Hallo,
gem. § 15 Abs. 1 LpersVG RLP sollen die"Geschlechter" entsprechend dem Zahlenverhältnis vertreten sein.
Dies gestaltet sich jedoch oft schwierig, da nicht immer Damen bereit sind in einem Greminum mitzuarbeiten.
Gem. § 34 kann die Gleichstellungsbeauftragte eingeladen werden.
Bis dann
else