Fragen zur Eingruppierung/Höhergruppierung
#1

Hallo an alle

Ich versuche momentan einwenig das System in Sachen Eingruppierung und Höhergruppierung zu verstehen.

Und hoffe ihr könnt mir da einwenig weiter helfen.

Ich bin zwar nicht der beste was Rechtschreibung angeht aber das wird mir ja keiner übel nehmen.

Ich selbst bin jetzt seit 6 Jahren in einem Bauhof angestellt und eigentlich recht zufrieden damit.

Aber wie es nunmal so ist, gibt es auch bei uns hier und da ein paar Nörgler die mit ihrer Eingruppierung nicht zufrieden sind.
Aus diesem Grund habe ich mich auch mit diesem Thema erstmals beschäftigt.

Und da wir ja Angestellte im öffentlichen Dienst sind , so dachte ich, sollte doch eigentlich das gesamte System ziemlich transparent sein auch oder gerade für den Steuerzahler.

Ich komme aber irgendwie nicht wirklich weiter.

Deshalb meine erste und wohl wichtigste Frage:

Wer bestimmt was eine höherwertige Arbeit ist ?

Es muss doch oder sollte doch eine gewisse Richtlinie für sowas geben.

Natürlich habe ich die verschiedene Punkte gelesen die für die Entgeltgruppe 1-6 nötig sind.

Aber doch alles sehr schwammig und Auslegungs- sowie Ansichtssache.

Gerade was Bauhöhe betrifft und es da viele verschiedene Tätigkeiten gibt.

Und gerade das ist der stichpunkt *tätigkeit*

Da ich das ganze System für mich noch nicht ganz durchgeblickt habe frage ich mich :

Hat sich denn niemals jemand von ganz oben hingesetzt und eine Art Liste erstellt, in der man genau sehen oder erkennen kann welche Arbeit Tätigkeit zu welcher Entgeltgruppe gehört ?

So das der Arbeitgeber sowie Nehmer sich daran orientieren können.


Als Beispiel:

In unserer Nachbarsgemeinde gibt es ein bauhöfler der ohne Berufsausbildung in der Lohngruppe 3 ist
Dieser fährt einen Unimog über 7,5 t das ganze Jahr über.
Von Materialtransport, Mäharbeiten bis Winterdienst.
Trotzdem kommt er nicht höher, nichtmal in die 4.

Bei uns würde er aber in die 5 kommen

Und da frage ich mich : ist das rechtens?

Laut meiner Recherche und was ich so rausfinden konnte und wenn ich alles richtig verstanden habe ,ist doch beides nicht rechtens!

Also bei uns in die 5 dürfte er doch eigentlich nicht weil er keine Berufsausbildung hat
Aber
In der 3 ist er doch genauso falsch.

Ist das ganze also von Gemeinde zu Gemeinde eine reine Auslegungssache? Was oder welche Arbeit zu welcher Entgeltgruppe gehört?

Oder besser gesagt :  im öffentlichen Dienst gibt es keine wirkliche Tabelle sondern eher eine schwammige Richtlinie die Vetternwirtschaft begünstigt

Oder gibt es doch irgendwo eine Art Tabelle an der die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sich beide halten können/müssen/sollten?

Mein Gedanke war der : ansonsten könnte man doch als Bauhof und oder Gemeinde nur Arbeiter in der Lohngruppe 1 anstellen.
Und jede Tätigkeit egal ob es nun Unimog fahren oder Müllsammeln als eine Art Helfertätigkeit herabstufen

Und das unabhängig ob jemand diese Tätigkeit zu 30 60 oder 90% ausübt.

Ich hoffe ihr könnt verstehen welche Gedankengänge ich da habe.

Würde mich freuen wenn ihr mich aufklärt ob ich damit falsch oder richtig liege.
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#2

Du hast nicht ganz Unrecht mit deinem Eindruck, dass die Eingruppierung Auslegungs- sowie Ansichtssache ist und Vetternwirtschaft begünstigt.

Das ist übrigens auch in der Kommunalverwaltung so. Ich kenne Kassenleiter(innen) in kleinen Kommunen, die (als Beamte) A 9 verdienen und solche, die mit der gleichen Tätigkeit A 12 verdienen. Vitamin B hat noch nie geschadet und das gilt ganz besonders für den öffentlichen Dienst.

Dennoch ist der Arbeitgeber nicht völlig frei in seiner Auslegung der Tätigkeiten. Das Ganze ist nämlich durchaus gerichtlich angreifbar, das heißt man kann gegen falsche Eingruppierungen klagen.

Was den Bauhof angeht. In NRW gibt es einen speziellen Tarifvertrag ( Link ), 
 wonach z.B. Kraftwagenfahrer E 5 erhalten, auch ohne spezielle Ausbildung. Auch Bauhofarbeiter mit einer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit erhalten mindestens E 5.
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