Fragen zu Beamten
#1

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Beamtenverhältnis, die ich leider nicht richtig oder nur unvollständig beantworten kann.
Es wäre super, wenn mir einige von euch etwas helfen könnten.

Vielen Danke schonmal im Vorraus.

Hier die Fragen:

Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen regelt sich das Beschäftigungsverhältnis?

Was ist eine Probezeit – bei Angestellten und Beamten?
(Hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Probezeit "Beamte auf Widerruf" ist?!?!)

Gelöbnis/Diensteid – wer muss was ablegen und was bedeutet das?

Nach welchen Vorschriften erfolgt die Bezahlung der Beamten und der Angestellten?

glG
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#2

(17.06.2009, 08:11)Gast schrieb:  Hallo,
ich habe einige Fragen zum Beamtenverhältnis, die ich leider nicht richtig oder nur unvollständig beantworten kann.
Es wäre super, wenn mir einige von euch etwas helfen könnten.

Vielen Danke schonmal im Vorraus.

Hier die Fragen:

Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen regelt sich das Beschäftigungsverhältnis?

Was ist eine Probezeit – bei Angestellten und Beamten?
(Hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Probezeit "Beamte auf Widerruf" ist?!?!)

Gelöbnis/Diensteid – wer muss was ablegen und was bedeutet das?

Nach welchen Vorschriften erfolgt die Bezahlung der Beamten und der Angestellten?

glG

Ein Gelöbnis müssen meines Wissens nach Soldaten leisten, den Diensteid leisten Beamte.
Die Besoldung von Beamten regelt das BBesG. Bei Angestellten wird das von den versch. Tarifverträgen geregelt. Im öffentlichen Dienst der TVöD.
Beamter auf Widerruf ist man während der Anwärterzeit.
Danach ist man Beamter auf Probe, anschließend Beamter zur Anstellung.
Auf dieses folgt dann Beamter auf Lebenszeit.
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