Frage zur Wiedereingliederung
#1

Moin,
ich bin im letzten Jahr gestürzt hatte dadurch eine OP an der Schulter und seit März AU. Es war kein Arbeitsunfall. Ich komme in meiner Verwaltung gut zurecht, man freut sich aktuell, dass ich wieder da bin, auch wenn es die Wiedereingliederung ist.
 

Im bin aktuell in der Wiedereingliederung.
Meine Schulter ist leider noch nicht so belastbar, wie ich es mir wünsche. Von meinem Orthopäden habe ich die Aussage, dass es noch mindestens ein Jahr dauert, bis die Schulter bzw. das Bewegen des Arms in alle Richtungen, wieder so funktioniert, wie vor dem Unfall. Das sind viele kleine Dinge, z.B. Sitzen in Stühlen mit Armlehne machen mir Probleme, öffnen von Türen (das Drücken) insbesondere wenn diese einen Türschließer haben, geht nur mit links, Tragen, heben von Lasten, Schieben und alles was mit dem langen Arm zu tun hat ist sehr problematisch. Ich habe in den letzten 2 Wochen gemerkt, wenn ich da zu viel mit der "kaputten" Seite mache, dann rächt sich das anschließend durch Schmerzen in der Schulter.
Mein Tätigkeit ist kein reiner Schreibtischjob (etwa 50%), ich muss auch täglich Lasten bewegen, vom kleinen Karton bis zum 10 Liter Fass, in Einzelfällen sogar das Bewegen von Paletten mit einem Hubwagen.

Ich habe morgen wieder einen Termin bei meinem Orthopäden, im Grunde läuft dann die Wiedereingliederung aus.
Mir ist auch nicht klar ob man das bis ultimo verlängern kann, ist mir auch nicht so ganz recht, denn ich bekomme seit geraumer Zeit meine Bezüge von der Krankenkasse also weniger Geld als vorher.

Da ist mein Problem: 
Im Grunde fühle ich mich fit, solange ich die kaputte Seite nicht zuviel belaste und langsam wieder aufbaue.
Wenn ich also ab Montag wieder regulär arbeiten gehe (ohne Wiedereingliederung), obwohl meine Schulter gar nicht in dem Maße belastbar ist wie vor einem Jahr, muss ich dann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Die Frage anders gestellt
Mein AG kennt mein Problem, versucht mir auch zu helfen, es gibt aber keine schriftliche Vereinbarung, nach dem Motto wir schonen dich jetzt ein Jahr.
Mir ist bei der ganzen Sache nicht klar, ob ich in irgendeiner Form geschützt bin, oder salopp gesagt, raus fliege, weil ich meine Arbeit nicht zu 100% erledigen kann.

Bin da echt hin und her gerissen und für jeden Rat und Hinweis dankbar.
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#2

Schade, noch keine Meinung oder Info`s dazu?
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#3

Das ist letztlich mit dem Arbeitgeber und dem Arzt individuell zu klären.
Die Lohnfortzahlungspflicht bleibt in der Wiedereingliederung (Hamburger Modell) weiterhin ausgesetzt.
Trotz teilweise Arbeitsfähigkeit, bleibt dem Grunde nach Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Damit wird getestet, ob die berufliche Belastung keine erneute Arbeitsunfähigkeit auslöst.
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegt bei 50% BU bekanntlich der Schadensfall vor. Wenn hier entgegen ärztlichem Rat wieder gearbeitet wird, nennt man dies Überobligation. D.h. diese Arbeit findet rechtlich nicht statt.

Da es sich hier jedoch um die Wiederaufnahme der Lohnzahlung handelt, ist dies mit dem Arbeitgeber, ggf. im Rahmen des BEM Verfahrens zu klären.
Hier können Sie jederzeit den Vorschlag machen, wieder voll zu arbeiten. Die Prüfungspflicht hat der Dienstherr.
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#4

Vielen Dank für die Antwort.
Zitat:Das ist letztlich mit dem Arbeitgeber und dem Arzt individuell zu klären.
Die Lohnfortzahlungspflicht bleibt in der Wiedereingliederung (Hamburger Modell) weiterhin ausgesetzt.
Trotz teilweise Arbeitsfähigkeit, bleibt dem Grunde nach Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Damit wird getestet, ob die berufliche Belastung keine erneute Arbeitsunfähigkeit auslöst.
Soweit komme ich noch mit, im Grunde liegt dieser Status bei mir vor.
Meine Frage zielte eher in die Richtung, wann die Wiedereingliederung endet?
Endet die z.B. in dem Fall, wenn ich sage alles ist gut, oder muss der Arzt einen Nachweis über meine Leistungsfähigkeit bringen?

Was ist in dem Fall, wenn der Arzt der Meinung ist, dass ich arbeiten kann, ich aber trotzdem noch eingeschränkt bin, weil der Arm nicht die erforderliche Beweglichkeit und Kraft wie vor dem Unfall hat?
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#5

Soweit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorliegt greift ganz normal das Arbeitsverhältnis wieder. Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsfähigkeit hat, kann er auf seine Kosten entsprechende ärztliche Beurteilungen durchführen lassen.

Soweit die Tätigkeit nicht mehr vollständig erledigt werden kann ist zu prüfen ob die Tätigkeit angepasst werden kann.
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#6

Das ist zumindest mal richtungsweisend für mich!

Vielen Dank, für diese Information.
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