Frage bzgl. eBescheid Beihilfe, Datenschutz
#1

Hallo,

hoffe, meine Anfrage ist hier korrekt.

Werde zukünftig als Landesbeamter in Hessen arbeiten.

Dort gibt es ja die Beihilfe und einen sog. eBescheid.

Wenn man sich dort anmeldet, ist es auch möglich zu jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand einzusehen (wann ging Antrag ein, wann wurde der Antrag gescannt, wann wurde mit der Bearbeitung des Antrags begonnen, wie lange wird es noch dauern, bis er bearbeitet wird, wie lange noch bis zur abschließenden Bearbeitung, ob es eine (Teil-)Bewilligung oder Ablehnung geben wird, wie hoch eine Bewilligung sein wird ...)?

Ich habe gehört, dass man telefonisch zumindest diese Antworten erhält, wenn man seine Personalnummer nennt. Was ich aber aufgrund des Datenschutzes sehr bedenklich finde. Da könnte ja ein Kollege anrufen, der meine Personalnummer kennt und vertrauliche Infos erfragen. Ist das mit dem Telefon datenschutzrechtlich ok?

Besten Dank.

MfG
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#2

Wenn keine Details zum Inhalt des Antrag selber (sondern nur zum Bearbeitungsstand) gesagt werden, ist es zumindest nicht wirklich sensibel. Ob die Tatsache das ein Antrag gestellt wurde für sich schon eine schützenswerte Information ist wäre weiter zu prüfen. Die Verteilung des verschlossenen Antwortschreibens in der Hauspost wäre m.E. auch nicht zu beanstanden.

Die Höhe der Bewilligung fängt für mich dann an in sensiblere Bereiche zu gehen. Da sollte man nur sagen, dass es vollständig oder weitgehend bewilligt wurde.
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#3

Ist bekannt, ob man das ein oder andere einfach "online" abfragen kann, ohne dass man hinter jeder Kleinigkeit hinterhertelefonieren muss?
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