Wenn man zur einer Fortbildung 1 Stunde fährt, also einfacher Weg ( in seiner freien Zeit ), muss der Fahrtweg vergütet werden in Arbeitszeit ? Und muss man dies speziell beantragen oder dem Arbeitgeber vorlegen ?
Welcher Teil des TVöDs findet Anwendung? Z.B. Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)
Gibt es ggf. eine Dienstvereinbarung welche Reisezeiten regelt?
Hat der Arbeitgeber die Nutzung eines Autos als Selbstfahrer angeordnet?
Wurde an dem Tag die regelmäßige Arbeitszeit erreicht? Wie viele Stunden wurde an dem Tag gearbeitet []die Fortbildung ist grundsätzlich Arbeitszeit, Pausen ggf. nicht) und wie viele gutgeschrieben?
Grundsätzlich sind Zeiten als angeordneter Selbstfahrer Arbeitszeit. Ansonsten sind z.B. Reisezeiten im ÖPNV etc. im BT-V keine Arbeitszeit und werden nur zum Auffüllen der Regelarbeitszeit an dem Tag berücksichtigt.