Folgen einer Abordnung
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Ich bin Landesbeamter und soll im Rahmen einer bestimmten Stelle, die ich derzeit mit Freistellungsstunden ausübe, an das Landratsamt abgeordnet werden. Es geht um eine Teil- oder Vollabordnung. Grundsätzlich bin ich eigentlich Lehrer im Landesdienst. Kann mir jemand sagen welche Folgen eine Teil- oder Vollabordnung hätte?
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