Flexible Arbeitszeit
#1

Auf welcher Grundlage kann eine Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit mit einem Gleitzeitrahmen von 6:00 bis 20:00 Uhr und Funktionszeiten abgeschlossen werden?
Muss ich eine Rahmenarbeitszeit von 12 h beachten?
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#2

Moinsen

Grundlagen gibt es da einige. Für Beschäftigte gilt i. d. Regel der jeweilige TV.
Ferner muss man noch die RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung heranziehen.
Auch gibt es heutzutage eine Menge Arbeitszeitmodelle, die vielerorts als Individualvereinbarung gestaltet werden.
Als Grundlage würde ich erst einmal pauschal folgende Lektür empfehlen (primär natürlich ArbZG und AZV + EU-RL 2003/88):
ArbZG
BetrVG
BBG
BPersVG
JArbSchG
MUSchG
SGB IX (9)
TVöD oder entsprechend
AZV
MuSchGArbV

In diesem Sinne
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#3

Dazu heute noch ein Paar Ergänzungen, die ich gestern nicht mehr geschafft habe, sorry:
Die Dienstvereinbarung gilt natürlich für alle Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte, mobiles Arbeiten, HomeOffice, etc.)
Für das arbeiten im häuslichen Bereich (HomeOffice) wird aber grundsätzlich eine Individualvereinbarung abgeschlossen. Dann ist natürlich dementsprechend zu verfahren.
Aber man muss Begriffe wie Regelarbeitszeit, Rahmenarbeitszeit, Kernarbeitszeit und Gleitzeitrahmen strikt in der DV trennen.
Hier ein grobes Beispiel:
Kernzeit z. B. von 08:00-15:00 Uhr - Das ist die Zeit, wo alle Beschäftigten - unterbrochen durch Ruhepausen - anwesend sind.
Gleitzeit z.B. von 06:00 - 08:00 / 15:00 - 19:00 Uhr - Der Gleitzeitrahmen umfasst die Zeiten vor und nach der Kernarbeitszeit, in denen der Beginn und Ende selbstständig
durch den beschäftigten gewählt werden kann .
Regelarbeitszeit ist die Zeit, die am jeweiligen Arbeitstag festgelegte Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden z. B.Mo-Do 07:00- 16:00 // Fr. 07:00 -14:00 (39 oder 41 Std)
Die Rahmenarbeitszeit umfasst den gesamten möglichen Arbeitszeitrahmen der Beschäftigten, also vom frühestmöglichen Beginn bis zum spätmöglichsten Ende.
Zur Frage nach den 12 Stunden. Wer ist Dein Arbeitgeber? Gem. ArbZG § 3 beträgt die werktäglich tägliche ArbZ 8 Stunden (mit Ausnahem). Für Beamte des Bundes gilt die AZV. Hier beträgt die regelmäße wöchentlich ArbZ 41 Std // tägliche Arbeitszeit max. 13 Stunden, welche festzulegen ist (z.B. in einer DV). Unsere Rahmenvereinbarung bezüglicher der Rahmenarbeitszeit geht von 06:00 -21:00, wir schöpfen die 13 Stunden also komplett aus.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Weiter Frage einfach hier posten.

In diesem Sinne
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