Feiertagsregelung, Vertrag in Anlehnung zum TVöD
#1

Hallo, ich arbeitet nur dienstags und donnerstags, Teilzeit 20%; im Vertrag steht " Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD Sozial-und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). 
Im Dezember 2025 fiel der 25.12.25 auf einen Donnerstag. Dieser wurde in der Abrechnung nicht berücksichtigt, da mein Arbeitgeber beschlossen hat, dass "Sollarbeitszeit = 0, Ist = 0   also alles 0" wäre. Das trifft mich im Dezember 25 einmal, im Januar 26 gleich zweimal. Ist das rechtens?
Ich habe einen befristeten Vertrag bis Ende Juli 26, der nach den Ferien erneuert werden soll. Das möchte ich gern. Wie lange kann ich meine Rechte, so ich welche habe, nachfordern? Ich würde dann die Abrechnung so lassen und erst im Nachhinein das Geld zurückfordern, um nicht gekündigt zu werden...
Vielen Dank für Hinweise und Erklärungen. Den Text aus dem TVöD verstehe ich leider nicht...
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#2

"Im Dezember 2025 fiel der 25.12.25 auf einen Donnerstag. Dieser wurde in der Abrechnung nicht berücksichtigt, da mein Arbeitgeber beschlossen hat, dass "Sollarbeitszeit = 0, Ist = 0 also alles 0" wäre. Das trifft mich im Dezember 25 einmal, im Januar 26 gleich zweimal. Ist das rechtens?"
Kommt darauf an was genau passiert ist. Die Bezahlung im TVöD erfolgt nicht auf Basis der konkreten Stunden im Monat.
Bei der Berechnung der Sollzeit für Dezember sind die Feiertage zu berücksichtigen. Tatsächlich mit 0 Stunden Soll und 0 Stunden Ist. Es darf aber nicht vorgegeben werden, dass dafür 2h an einem anderen Tag zu arbeiten ist.

"Wie lange kann ich meine Rechte, so ich welche habe, nachfordern? "
Kommt auf die Details des Arbeitsvertrags an. Da der TVöD wohl keine Anwendung findet, greift die tarifliche Ausschlussfrist nicht. Soweit im Arbeitsvertrag keine weitere Regelung zum Bezug auf den TVöD enthalten ist oder eigenständige Regelungen einer Ausschlussfrist, dann greift die normale Verjährung nach BGB. 3 Jahre zum Jahresende.
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#3

Kommt darauf an was genau passiert ist. Die Bezahlung im TVöD erfolgt nicht auf Basis der konkreten Stunden im Monat.
Bei der Berechnung der Sollzeit für Dezember sind die Feiertage zu berücksichtigen. Tatsächlich mit 0 Stunden Soll und 0 Stunden Ist. 

Was bitte heißt " Bei der Berechnung der Sollzeit für Dezember sind die Feiertage zu berücksichtigen"? Gilt da nicht das Entgeltfortzahlungsgesetz?
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#4

Ja. Aber da im TVöD nicht nach tatsächlichen Stunden bezahlt wird sondern nach dem Arbeitszeitmodell und den sich daraus ergebenen Teilzeitfaktor erfolgt ja eine Entgeltfortzahlung wenn man es so macht.

Bezahlt wird man nach 20%. Im Monat Dezember muss man dann einen freien Tag am 25.12. Man bekommt aber ganz normal sein Geld. Man musste im Dezember dann ja den Feiertag nicht arbeiten und im Ergebnis entsprechend weniger arbeiten. Aber man bekommt das Gehalt wie immer pro Monat.
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#5

Wenn vereinbart ist, dass man nur Dienstags und Donnerstags arbeitet, sind diese Tage mit der normalen Arbeitszeit zu bewerten, auch wenn dieser Tag wegen Feiertag dienstfrei ist. Eine Nacharbeitung der ausgefallenen Stunden und Nichtberücksichtigung bei der Arbeitszeit ist nicht zulässig.
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#6

Danke für die Erklärungen. So ganz will mir die Regelung nicht einleuchten, aber der Knackpunkt ist wohl, dass ich wegen des TVöD nicht nach Stunden bezahlt werde (obwohl aufgelistet wird, wieviel Soll-und Ist-Stunden ich habe)...
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