19.10.2017, 16:56
Hallo und Guten Tag,
wir haben ein generelles Verbot von Alkohol während der Arbeitszeit.
Nach Dienstschluss wird allerdings ein Feierabendbier auf dem Betriebsgelände geduldet.
Weiß jemand wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn z.B. bei einem Unfall Alkohol nachgewiesen wird?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Gruß
Martin
wir haben ein generelles Verbot von Alkohol während der Arbeitszeit.
Nach Dienstschluss wird allerdings ein Feierabendbier auf dem Betriebsgelände geduldet.
Weiß jemand wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn z.B. bei einem Unfall Alkohol nachgewiesen wird?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Gruß
Martin