Fehlverhalten vor Beamtenverhältnis
#1

Angenommen Person F ist Beamter auf Lebenszeit. Plötzlich taucht ein Video auf, wo er als Jugendlicher den Hitlergruß zeigt, besoffen Auto fährt etc. 

Muss er mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen, auch wenn diese Vergehen vor dem Beamtenverhältnis waren?
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#2

Das ist schon unglücklich, wird aber nicht in einem Disziplinarverfahren verwertbar sein, soweit der Beamte seitdem keine weiteren Anhaltspunkte für eine rechte Gesinnung, Fahren unter Alkohol, etc. gegeben hat.

Ich halte es aber für sinnvoll, dass der Beamte jetzt die ihm möglichen Schritte unternimmt, dass das Video aus der Öffentlichkeit verschwindet und keine weitere Verbreitung findet.
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