Fehler bei Beteiligungsrechten
#1
Exclamation 

Hallo liebe Kollegen,

ich bin seit Mai diesen Jahres stellvertretende Vorsitzende. Bei uns läuft einiges schief. Der DSL passt der neue PR nicht. Wir waren bei vers. Vorstellungsgesprächen zu einer Ausschreibung nicht eingeladen. Wir haben uns bei der Verdi erkundigt und die hat uns eine Mangelanzeige vorgeschlagen. Wir haben eine Mangelanzeige verfasst und der DSL übergeben. Die DSL ist jedoch nicht großartig darauf eingegangen. Sie ist der Auffassung, dass der PR nicht dabei sein muss. Stimmt das? Es steht nirgendwo so richtig drin, dass der PR dabei sein muss. Bei uns sind 2 Mitarbeiter ausgefallen aufgrund langfristiger Erkrankung. 2 neue Mitarbeiter sind eingestellt worden. Wir wissen jedoch nicht, zu welchen Bedingungen. Die DSL ist der Meinung, dass der PR nicht beteiligt werden muss, weil es vorrübergehend ist. Jedoch sind die Beschäftigungen der 2 Mitarbeiter länger als 2 Monate im Jahr. Die DSL begründet, dass auch alles mit dem Direktionsrecht. Habt Ihr eine Idee wie man weiter verfahren könnte?
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#2

Hallo roter Falke! Ich bin auch PR-Mitglied und muß mit Erschrecken feststellen, dass eben diese Masche vielerorts läuft. Also, ich würde Euch zunächst einmal vorschlagen, Euch mit der KOMBA-Gewerkschaft in Verbindung zu setzen. Die sind spezialisierter in Bezug auf die Rechte eines PR und dem öffentlichen Dienstrecht allgemein. Gerade bei Personalmaßnahmen, wie Du sie geschildert hast, habt Ihr ein gesetzlich verbrieftes Mitbestimmungsrecht. Im Prinzip ist das die höchste Art der Beteiligung. Der DSL muss Euere Zustimmung haben, andernfalls sind die Maßnahmen quasi unwirksam. In solchen Fällen könnt Ihr dem das Leben so richtig schön schwer machen. Bzgl. des Rechtsschutzes muss er nämlich blechen, wenn Ihr beschließt, einen Fachanwalt einzuschalten. Mit Vollgas dann aber mal eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht erwirken und feststellen lassen, dass der DSL rechtswidrig gehandelt hat. Anders geht es nicht. Laßt Euch auf gar keinen Fall diese Machenschaften gefallen. Ihr seid die Vertreter der Kolleginnen und Kollgen, vergeßt das nie! Die PR-Arbeit wird immer schwerer, ich weiß, aber man darf niemals aufgeben. Ich wünsche Euch viel Erfolg. Glück auf:-) Haegar
PS: Die lapidare Ausrede "Direktionsrecht" der DSL ist in dem Fall völliger Unsinn!!!
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#3

Dankeschön für deine Antwort. Das sehen 3 PR-Mitglieder genauso. Aber bei den anderen 3 Mitglieder ist es schwer einzuschätzen wie weit sie gehen würden. Die reden immer nur von Frieden in der DS und es ist schwer, diese Mitglieder davon zu überzeugen. Da habe ich immer das Gefühl, die haben das sächsPersVG nicht gelesen.
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#4

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du 3 Leute auf Deiner Seite. Das reicht doch für eine Kampfabstimmung. In den meisten Fällen enthalten sich die "Hosenscheißer" und Enthaltungen zählen eh nicht. Klar Frieden ist sicher das oberste Ziel, aber nicht um den Preis, sich verarschen zu lassen. Wenn die DSL fair ist, spielt man gerne mit. Ist sie es nicht und hat sich auf die Fahne geschrieben, den Kolleginnen und Kollegen zu schaden, muss die PR-Vertretung Flagge zeigen. So einfach ist das. Dafür sind wir gewählt worden von den Leuten und nicht um Vasallen irgendwelcher linken DSL zu sein. Ich wünsche Dir viel Erfolg! Laß Dich bloß nicht unterkriegen! Haegar
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#5

Hallo
Soweit ich mich erinnern kann, kann auch ein einzelnes PR-Mitglied Rechtsverstöße beim Verwaltungsgericht klären lassen. Dazu sollte man aber eine Gewerkschaft im Hintergrund haben.
Und so wie du es hier schilderst, können sich die anderen PR-Mitglieder einem Klageweg gar nicht verschließen. Sie würden sich dann widrig verhalten. Auf Grund ihres Rechtsverstoßes (Überwachung der Einhaltung von Gesetzen) könnte man sie mittels Verwaltungsgericht aus dem PR entfernen lassen. KNALLHART!!!

Also, hält sich die DS nicht an die Regeln, kriegt sie das PersVG um die Ohren gehauen. Aber nur vom Verwaltungsgericht!

MfG Strabahner
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#6

Hallo zusammen,
ich kann nur im Zusammenhang mit dem LPVG BW sprechen. Es ist richtig, dass der PR keinen Anspruch auf Beteiligung an Einstellungsgesprächen hat. Der Akt der Einstellung und die daraus resultierende Mitbestimmung ist auf die Entscheidung an sich reduziert. Allerdings hat der PR Anspruch und Recht auf umfassende und alle die Entscheidung betreffende Informationen. Usus ist sicher, dass der PR bei den Gesprächen dabei ist. Andernfalls könnte der PR die Bewerber(innen) selbst einladen, um sich ein Bild zu machen. Das wird der AG sicher nicht lange mitmachen wollen. Die Versagungsrechte bei einer Einstellung sind in §82 geregelt.
Was die Aussage zu den Einstellungen unter 3 Monaten betrifft.... das ist so Korrekt - keine Mitbestimmung aber sicher Information.
Grüße Pumukel
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#7

Ich kenne nur die Argumentationskette aus meinem Bereich.

Der PR ist beim Einstellungsgespräch dabei weil:
- er darüber wacht, dass alle Gespräche fair verlaufen
- alle Bewerber nach dem gleichen Schema behandelt werden.
- keine NO GO Fragen gestellt werden. (Schwanger? Schwul? *****?)

Ich kenne auch keinen Paragraphen, der die Teilnahme in Frage stellt.


Grüße
Marcus
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