31.05.2019, 11:15
Guten Morgen,
Ich habe 1996 meine Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit begonnen, auf Antrag verkürzt und bestanden. Wurde direkt danach beauftragt für eine höherwertige Tätigkeit und sollte an der Personalentwicklung teilnehmen.
Dann kam ALG II und wie viele andere bin ich per Gesetz mit zur Kommune gewechselt.
Dort übe ich seit 2005 eine EG 9c Tätigkeit aus als Integrationsfachkraft. Beschäftigt bin ich beim Kreis und an eine Stadt sozusagen aus geliehen.
Wenn beim Kreis in anderen Ämtern Stellen ausgeschrieben werden, werden unsere Bewerbungen abgelehnt mit dem Hinweis darauf wir hätten nicht den Angestellten Lehrgang II und damit nicht die Befähigung uns auf die Stellen zu bewerben.
Also übe ich seit 2005 eine 9c Tätigkeit aus mit allem was dazu gehört, Ermessen, Bescheidung etc. aber im Moment der Bewerbung wird mir unterstellt, das ich nicht in der Lage bin eine gleichwertige Tätigkeit beim Kreis auszuüben. Geht allen so, die von der BA kamen.
Gibt es da nicht irgendwelche Regelungen bzw. Rechtssprechungen, das in solchen Fällen berufliche Erfahrungen gleich zu setzen sind ?
Würde mich sehr über Euren Rat und Erfahrungsaustausch freuen.
MFG
Ich habe 1996 meine Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit begonnen, auf Antrag verkürzt und bestanden. Wurde direkt danach beauftragt für eine höherwertige Tätigkeit und sollte an der Personalentwicklung teilnehmen.
Dann kam ALG II und wie viele andere bin ich per Gesetz mit zur Kommune gewechselt.
Dort übe ich seit 2005 eine EG 9c Tätigkeit aus als Integrationsfachkraft. Beschäftigt bin ich beim Kreis und an eine Stadt sozusagen aus geliehen.
Wenn beim Kreis in anderen Ämtern Stellen ausgeschrieben werden, werden unsere Bewerbungen abgelehnt mit dem Hinweis darauf wir hätten nicht den Angestellten Lehrgang II und damit nicht die Befähigung uns auf die Stellen zu bewerben.
Also übe ich seit 2005 eine 9c Tätigkeit aus mit allem was dazu gehört, Ermessen, Bescheidung etc. aber im Moment der Bewerbung wird mir unterstellt, das ich nicht in der Lage bin eine gleichwertige Tätigkeit beim Kreis auszuüben. Geht allen so, die von der BA kamen.
Gibt es da nicht irgendwelche Regelungen bzw. Rechtssprechungen, das in solchen Fällen berufliche Erfahrungen gleich zu setzen sind ?
Würde mich sehr über Euren Rat und Erfahrungsaustausch freuen.
MFG