Faschingsdienstag Frei vom AG Kreisverwaltung
#1

Hallo 

mein Arbeitgeber Kreisverwaltung gibt allen Mitarbeitern am Faschingsdienstag ab 13 Uhr frei. Gleichzeitig wird vom Gleitzeitkonto 2,48 Std. abgezogen und ich komme in die Minusstunden. Ich bin Vollzeitkraft (39 Std.) und feiere kein Fasching und möchte arbeiten, aber ab 13 Uhr steht die Uhr still und wird meine Anwesenheit ignorieren. Ist das rechtens und wird das im Tarifvertrag irgendwo aufgelistet?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich!
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#2

Das ist keine tarifliche Regelung. Gibt es eine Dienstvereinbarung?

"Gleichzeitig wird vom Gleitzeitkonto 2,48 Std. abgezogen und ich komme in die Minusstunden"
Wie genau werden 2.48h von was abgezogen?
Wie ist die normale Arbeitszeitregelung?
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#3

Meines Erachtens kann der Arbeitgeber Schließzeiten anordnen. 
Wir haben bei uns auch Nachmittag geschlossen. Jeder bekommt aber die halbe Sollzeit gutgeschrieben. Das heißt wir bekommen den Nachmittag geschenkt. 😊
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