Familienzuschlag Schleswig-Holstein
#1

Hallo,

ich wollte einmal nachfragen, wie der Familienzuschlag für eine ledige Beamtin (Schleswig Holstein) mit einem Kind; der andere Elternteil lebt mit im Haushalt; berechnet wird.
Da ich im Internet bisher keine konkrete Antwort hierzu gefunden habe, hoffe ich, dass mir vieleicht hier jemand weiter helfen kann.

Hat die Beamtin einen Anspruch auf die Stufe 1 + Stufe 2 gem. § 44 SHBesG Nr. 4 und deren volle Auszahlung

oder erhält sie nur den Unterschiedbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Familienzuschlags?

Vielen Dank.
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