11.09.2025, 18:37
Hallo,
Kann ich nach 5 Jahren Beamtenzeit mein Ruhegehalt bzw. die Mindestpension einfach so beantragen? (35% vom letzten brutto/ 65,8% von A5) Wenn ich danach in der Schweiz als Lehrer arbeite und ein hohes Einkommen von rund 10.000 € brutto erziele, wird mein deutsches Ruhegehalt dann gekürzt, oder bleibt mir die Mindestbelassung von 20 % erhalten?(20%von der Mindestpension) Bekomme ich Familienzuschläge für Kinder, wenn ich in der Schweiz wohne und meine Kinder dort oder in DE geboren werden? Ist der Anspruch auf Familienzuschläge an den Bezug von deutschem Kindergeld gekoppelt, sodass ich diese nur erhalte, wenn ich in Deutschland gemeldet bin oder meine Kinder hier kindergeldberechtigt sind? Wenn ich keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld habe, entfallen die Familienzuschläge dann komplett, selbst wenn ich Ruhegehalt aus Deutschland beziehe? Oder kann ich diese + Mindestbelassung trotzdem geltend machen? Gibt es noch Besonderheiten oder Einschränkungen, die ich beachten muss, wenn ich Ruhegehalt aus Deutschland beziehe, in der Schweiz arbeite und später eventuell wieder nach Deutschland zurückkehre? Ich wohne in Brandenburg und A13 Lehrkraft. Habe bald die 5 Jahre rum und wollte immer schon in die schweiz. Wie lange kann ich eigentlich mein Ruhegehalt „pausieren“ oder ruhen lassen, wenn ich dauerhaft in der Schweiz arbeite, und kann ich später wieder voll in die deutsche Beamtenversorgung einsteigen, ohne dass mir Ansprüche verloren gehen?
Danke!
Kann ich nach 5 Jahren Beamtenzeit mein Ruhegehalt bzw. die Mindestpension einfach so beantragen? (35% vom letzten brutto/ 65,8% von A5) Wenn ich danach in der Schweiz als Lehrer arbeite und ein hohes Einkommen von rund 10.000 € brutto erziele, wird mein deutsches Ruhegehalt dann gekürzt, oder bleibt mir die Mindestbelassung von 20 % erhalten?(20%von der Mindestpension) Bekomme ich Familienzuschläge für Kinder, wenn ich in der Schweiz wohne und meine Kinder dort oder in DE geboren werden? Ist der Anspruch auf Familienzuschläge an den Bezug von deutschem Kindergeld gekoppelt, sodass ich diese nur erhalte, wenn ich in Deutschland gemeldet bin oder meine Kinder hier kindergeldberechtigt sind? Wenn ich keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld habe, entfallen die Familienzuschläge dann komplett, selbst wenn ich Ruhegehalt aus Deutschland beziehe? Oder kann ich diese + Mindestbelassung trotzdem geltend machen? Gibt es noch Besonderheiten oder Einschränkungen, die ich beachten muss, wenn ich Ruhegehalt aus Deutschland beziehe, in der Schweiz arbeite und später eventuell wieder nach Deutschland zurückkehre? Ich wohne in Brandenburg und A13 Lehrkraft. Habe bald die 5 Jahre rum und wollte immer schon in die schweiz. Wie lange kann ich eigentlich mein Ruhegehalt „pausieren“ oder ruhen lassen, wenn ich dauerhaft in der Schweiz arbeite, und kann ich später wieder voll in die deutsche Beamtenversorgung einsteigen, ohne dass mir Ansprüche verloren gehen?
Danke!