Familienzuschlag 2ff
#1

Hallo,
Mein Mann (Angestellter freie Wirtschaft) und ich (Beamtin) haben zwei Kinder. Ich erhalte das Kindergeld und die Kinder sind auch über mich versichert. Ich werde demnächst in eine andere Wohnung im Dorf ziehen, eine Trennung/ bzw. Scheidung liegt bei uns aber nicht an. Die Kinder werden weiterhin von uns gemeinsam betreut und erzogen und es soll alles weiterhin so bleiben, außer dass ich einen anderen Wohnsitz habe. Müssen die Kinder dann auch den Wohnsitz bei mir anmelden, um Kindergeld und den Familienzuschlag 2ff  zu bekommen oder spielt die Adresse keine Rolle?
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#2

Den Familienzuschlag bekommst du ja nur, wenn du auch Kindergeld erhältst.
ALLERDINGS:

Voraussetzungen für Kindergeld

Sie können Kindergeld beantragen, wenn …

    Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten),
    Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in IHREM HAUSHALT lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
    Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Mehr erfahren Sie auf der Seite Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland.
(Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-un...oehe-dauer)

Das heißt, wenn die Kinder nicht bei dir gemeldet sind, hast du gar keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld und somit würde ja auch der Familienzuschlag wegfallen.
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