Familienzuschlag
#1

Guten Tag,

ich habe gelesen, dass sich der Familienzuschlag halbiert, wenn beide Ehegatten Beamte sind. Wird der Familienzuschlag auch halbiert, wenn einer Bundesbeamter ist und der andere Auszubildender im öffentlichen Dienst beim Land NRW ist? Bei Auszubildenden beim Land NRW richtet sich der Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsgesetz.

Liebe Grüße
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#2

Nachdem du schreibst, dass auf deine/n  Ehegattin/en das Landesbesoldungsgesetz anwendbar ist, nehme ich an er oder sie ist Beamtenanwärter in NRW. Nachdem für dich als Bundesbeamter hier Paragraph 40(4) BBesG anzuwenden ist, sollte hier auch die hälftige Regelung anzuwenden sein. Siehe analog Paragraph 43(4) LBesG NRW
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