Familienzusammenführung / Ehegattennachzug ( trotz Hartz 4 )
#1

Hallo, ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.

Mein Mann und ich haben in Marokko geheiratet und den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung (FZF) gestellt.

Danach hatten wir eine zeitgleiche Befragung, wo mir der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde sagte, dass mein Mann kein Visum bekommen würde, da ich Hartz 4 bekomme, schon verheiratet war und 9 Jahre älter bin.

Wie sieht es mit dem neuen Zuwanderungsgesetz aus ? Deutsch kann mein Mann sehr gut. Ich bin Deutsche, und dachte, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss. Kann mir jemand Infos geben?

Zur Klarstellung: Bei uns liegt kein Betrugsfall oder so vor, sondern wir haben aus "wahrer Liebe" geheiratet !


(anonymisiert aus einer mail an Kommunalforum.de)
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#2

hallo

Allgemein gesagt gilt: Ehegatten deutscher Staatsangehöriger haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. eines Visums zum Familiennachzug (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG).

Auch wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Erwerbstätigkeit oder Vermögen gesichert ist, sollen Aufenthaltserlaubnis bzw. Visum grundsätzlich erteilt werden, d.h., nur in Ausnahmefällen kann dies verweigert werden.


sag mir bescheid was hast du nachher gemacht

gruss
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#3

Hey,
ich habe dazu eine Frage.
Ist es noch aktuell, das der Ehegatte bei einem deutschen Staatsbürger nachziehen kann, auch wenn der lebensunterhalt durch Geld nicht gesichert ist?

Und in welchen Ausnahmefällen wird das Visum denn nicht erteilt, wenn man doch selber deutscher Staatsbürger ist und der Ehegatte nicht?

Lg
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#4

Sehr geehrte Damen und Herren und zwar habe ich eine Nachfrage ich hoffe Sie können mir dabei helfen. Ich bin Libanesin habe aber die deutsche Staatsangehörigkeit und bin in Deutschland geboren und lebe in Deutschland. Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen damit mein Ehegatte aus dem Libanon nach Deutschland kommen kann?


Könnten Sie mir freundlicherweise sagen was ich für Vorraussetzungen ich erfüllen muss?

Könnte es schädlich sein dass ich zurzeit nicht arbeite wegen meiner Hüftdysplasie, dass meinem Mann das Visum verwehrt wird?




Ich bedanke mich schon mal im Voraus und würde mich auf eine Antwort von Ihnen sehr freuen
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