Falsche Tätigkeiten seit Jahren
#1

Guten Abend,

Ich arbeite in einer Landesbehörde in Osnabrück. Seit 2012 bin ich dort angestellt. Nun habe mir meine Tätigkeitsbeschreibung angeschaut und gemerkt, dass ich evtl 20% dieser Tätigkeiten ausführe. Ich mache seit Einstellung IT Tätigkeiten. Unser Personalrat sagte ich wäre mit diesen Tätigkeiten eher E 06. Aber wie kann ich meine E 06 einfordern, wenn meine Tätigkeiten nicht meiner damaligen Tätigkeitsbeschreibung entsprechen?

Schönen Abend

Hendrik
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#2

Ps:

Meine Tätigkeitsbeschreibung entspricht der Stelle eines Mitarbeiters des Vorzimmers. Und meine Tätigkeiten sind aus der IT und entsprechen nicht den Tätigkeiten des Vorzimmers....
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#3

Was sagt der Fachbereichaleiter? Er müsste hier ebenfalls tätig werden.
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#4

Seit 2012 andere Tätigkeiten? Also letztlich ist die Überprüfung der Entgeltgruppe ein Schritt. Ich würde die Tätigkeiten notieren. Den Fachbereichsleiter hinzuziehen, notfalls diese Tätigkeiten durch ihn beantragen.

Was sagen unsere Spezis?
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#5

Wenn Du Tätigkeiten ausführst, die Dir nicht übertragen wurden bringt das keine Höhergruppierung sondern ggf. eine Abmahnung.
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#6

(30.09.2022, 09:15)Gast schrieb:  Wenn Du Tätigkeiten ausführst, die Dir nicht übertragen wurden bringt das keine Höhergruppierung sondern ggf. eine Abmahnung.
Es bringt bei uns keine Abmahnung, sondern eine Überprüfung der Tätigkeitsbeschreibung. In unserer Behörde ist dass nicht so. Zum Glück. Die Tätigkeiten die ich ausführe sind E8, die eigtlichen nur E5. Arbeitsplätze wachsen und unter der Absprache mit der FB Leitung sollen die Tätigkeiten auch weiterhin gemacht werden...
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#7

Ich kann Dir etwas zu mir sagen.
Wir unterstützen Schulen. Durch einen Erhebungsbogen können Schulen evaluieren. Dieser Bogen ist nun ein Programm. Ich war E5, Dienststelle wollte nicht erhöhen, also habe ich jede Woche ein Schreiben aufgesetzt, an Fb Leitung, Abt Leitung, Dienststellenleitung und Personalrat. Es hieß es geht nicht. Es kam zur Eingruppierungsfeststellungsklage. Ich bin nun E8.

Mein Anwalt sagt, man soll die Eingruppierung immer überprüfen und der FB Leiter sollte alle Tätigkeiten beantragen.
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