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Einrichtungen im öffentlichen Dienst
Krankenhäuser, Betreuung, Pflege
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Falsche Eingruppierung, ist Rückzahlung möglich?
Gast
-
#1
20.05.2025, 22:41
Ich bin in einer falschen Pflegestufe eingruppiert, ist Rückzahlung möglich? Der Betriebsrat meint dies geht nicht?!
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Gast
-
#2
21.05.2025, 00:03
§ 812 ff. BGB
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Gast
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#3
21.05.2025, 05:51
Es geht darum, dass der Arbeitgeber zuviel gezahlt hat?
Welcher Tarifvertrag findet Anwendung? In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienst gibt es eine Ausschlussfrist von 6 Monaten.
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