Falsche Eingruppierung bei Überleitung am 1.1.2019
#1

Guten Tag,
Ich weiß nicht ob mir da jemand weiter helfen kann?
Ich habe am1.10.2009 bei den Stadtwerken angefangen zu arbeiten. Fing dort mit Lohngruppe 5/2 an.
Am 1.10.2011 kam ich in die 5/3
Am 1.10.2014 kam ich in die 5/4
Am 1.10.2018 kam ich in die 5/5
Ab den 1.1.2019 wurden wir übergeleitet zur Stadt und da müssen die mich falsch eingruppiert haben, was mir leider erst jetzt im April 2021 aufgefallen ist.
Ich habe dann alles nachkontrolliert und meine Vermutung hatte gestimmt. 
Was kann ich jetzt tun?
Im Personalbüro hatten die nur gemeint sie können nur 6 Monate im Vorfeld berücksichtigen ca 300 Euro. 
Es handelt sich um etwa 1900 Euro, Weinachtsgeld und Bereitschaft noch nicht inbegriffen. 
Der Rest wäre Eigenverschulden von meiner Seite und kann nicht berücksichtigt werden. 
Ich finde das nicht in Ordnung da der Fehler nicht bei mir liegt, sondern 2019 schon etwas falsch gelaufen ist. 
Wer kann mir da weiterhelfen? 
Über Aussagekräftige Antworten wäre ich sehr dankbar. 
LG
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#2

Wenn du deine Ansprüche nichts rechtzeitig gelten macht greift die tarifliche Ausschlussfrist. Im TVöD sind dies 6 Monate.
Es ist ein Fehler wenn man seine Eingruppierung, Abrechnung und Bezahlung nicht prüft. Für Nachteile die sich daraus ergeben ist man selber Schuld.
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