Fallgruppe 2, 9a
#1

Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage. Gibt es die Fallgruppe 2 auch in der Entgeltgruppe 9a oder nur 9b?
Und, falls ja: Ist zwingend eine dreijährige Ausbildung oder eine Prüfung vonnöten, um in 9a zu kommen oder reicht es außerordentliche Kenntnisse in einem Spezialgebiet zu haben?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Zitieren
#2

Welcher Abschnitt der Entgeltordnung.
Gibt es die Fallgruppe 2 auch in der Entgeltgruppe 9a oder nur 9b?
Die E9a im allgemeinen Teil (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst hat selber keine Fallgruppen. Sie baut aber auf die E5 auf.

"Ist zwingend eine dreijährige Ausbildung oder eine Prüfung vonnöten, um in 9a zu kommen oder reicht es außerordentliche Kenntnisse in einem Spezialgebiet zu haben?"
Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Man hat verstanden was tariflich die Voraussetzungen für Spezialgebiet sind?
Zitieren
#3

Sorry, mir ist immer noch nicht klar, ob eine Ausbildung zwingend notwendig ist, wenn in einem Bereich gearbeitet wird, der die normale Verwaltungsarbeit nur gering tangiert?
Zitieren
#4

Und mir ist der Sachverhalt nicht klar, weil die Fragen nicht beantwortet werden und der Sachverhalt nicht nachvollziehbar geschildert wird. Deshalb ist die Antwort vielleicht

Um was für eine Tätigkeit geht es? Was für eine Qualifikation liegt vor?
Kommunaler Arbeitgeber? Welches Bundesland?
Zitieren
#5

Also, ich arbeite in einer kommunalen Verwaltung in Bayern. Dort bin ich zuständig für Öffentlichkeitsarbeit in Print und Social Media, Kulturarbeit, Veranstaltungsorganisation, Verfassen von Reden, Briefen etc. Ich bin gelernte Redakteurin, habe also keine Verwaltungsausbildung. Im Zuge einer Höhergruppierung stellt sich mir nun die Frage, ob ich den Bl1 zwingend absolvieren muss oder ob meine Redakteursausbildung für meinen Arbeitsbereich ausreichend ist. Ich hoffe, der Sachverhalt ist nun klarer.
Zitieren
#6

Unter den genannten Voraussetzungen findet im Dauervertrag die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung. Ein Spezialgebiet liegt m.E. nach auch nicht vor.

Damit bei Übertragung der Aufgaben keine entsprechende Eingruppierung, aber Zulage nach E9a nach ein paar Monaten.

Wie ist die aktuelle Eingruppierung und bereits Dauervertrag?
Zitieren
#7

Aktuelle Eingruppierung ist 6 mit Dauervertrag.
Zitieren
#8

Wie begründet der Arbeitgeber die Eingruppierung in die E6 trotz Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Soweit er davon ausgeht, dass er in E6 eingruppieren kann, spricht nichts gegen eine Eingruppierung in der E9a. (Mal davon ab, dass er sich hinsichtlich E&/Ausbildungs- und Prüfungspflicht täuschen könnte.)
Zitieren
#9

Das ist ein guter Punkt. Dem werde ich noch einmal nachgehen. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- EG 13 Fallgruppe 2
- Frage zur Fallgruppe 1 der EG 5
- Eingruppierung Fallgruppe


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers