24.08.2022, 07:25
Bei der EG 13 Fallgruppe 2 geht es um Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben.
Nach Sichtung des Tarifvertrages sind hier keine persönlichen Voraussetzungen tarifrechtlich vorhanden (z.B. ist kein Studium oder dergleichen vorgeschrieben).
Somit ist man bezüglich der Ausbildung eines Stelleninhabers im Grunde frei, damit dieser direkt in EG 13 Fallgruppe 2 eingruppiert werden kann.
Wollte einmal nachfragen, ob diese Sicht korrekt ist.
Nach Sichtung des Tarifvertrages sind hier keine persönlichen Voraussetzungen tarifrechtlich vorhanden (z.B. ist kein Studium oder dergleichen vorgeschrieben).
Somit ist man bezüglich der Ausbildung eines Stelleninhabers im Grunde frei, damit dieser direkt in EG 13 Fallgruppe 2 eingruppiert werden kann.
Wollte einmal nachfragen, ob diese Sicht korrekt ist.