Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen
#1

Wir möchten in unserer Kommune einen Kandidaten in Entgeltgruppe 10 einstellen. 
Er ist Quereinsteiger, hat allerdings den Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen erfolgreich abgeschlossen. Ist dieser gleichwertig mit dem Verwaltungsfachwirt und daher für die Einstellung ausreichend?

Vielen Dank im Voraus
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#2

Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
Geht es um normale Verwaltungstätigkeit oder um einen besondere Tätigkeitsbereich? Daneben Eingruppierung nach welchen Abschnitt der Entgeltordnung.

Für die Einstellung ist grundsätzlich nur entscheidend ob er die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt (oder ob er ggf. ohne Ausschreibung eingestellt werden kann).
Für die Eingruppierung kommt es primär darauf an ob die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift. Ohne diese ist in den meisten Abschnitten der Entgeltordnung eine Eingruppierung in die E10 kein Problem.
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